Trojaner ante portas

Online-Fahndung. Überwachung liegt in der Grauzone, Ministerin Berger will klare Regeln.

Wien. Die verhafteten Islamisten wurden überführt, weil die Polizei ihre E-Mails mitlas. Das ist zulässig, da ein Richter vorab zustimmte. Unklar bleibt aber, ob die Behörden auch „Trojaner“ – also auf Computer eingeschleuste Überwachungsprogramme – einsetzen hätten dürfen. Das hat die Polizei nach eigenen Angaben nicht getan.

Von den bisherigen Gesetzen seien Trojaner „nicht erfasst“, meint Rechtsexperte Bernd-Christian Funk. Daher dürfe die Polizei diese nicht verwenden. Es wäre aber kein Problem, den Einsatz von Trojanern zu legalisieren, so Funk im Gespräch mit der „Presse“. Dafür reiche eine schlichte Änderung der Strafprozessordnung aus.

Justizministerin Maria Berger will, dass die Online-Fahndung im Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung ausdrücklich ermöglicht wird. Momentan prüft das Ministerium die Rechtslage. Man befinde sich im Graubereich, diagnostiziert Christian Pilnacek, Abteilungsleiter in der Straflegislativsektion im Ministerium. So könnte man argumentieren, dass die Polizei schon jetzt die Festplatte eines Verdächtigen beschlagnahmen und untersuchen darf. Und mit Trojanern mache man nichts anderes, als die Festplatte zu untersuchen – daher könnte das bereits zulässig sein.

Die Grundlage für die Überwachung der Islamisten bildete zum einen die „Überwachung der Telekommunikation“ (sie geht auf das Abhören von Telefonaten zurück und gilt nun auch für E-Mails). Zum anderen griff offenbar der unter noch strengeren Voraussetzungen zulässige „große Lauschangriff“. Beides wurde vom Richter aufgrund der Schwere des befürchteten Delikts genehmigt. Auch der angerufene Rechtsschutzbeauftragte (er ist quasi der „Vertreter“ des uninformierten Überwachungsopfers) hatte keine Einwände. Die E-Mails dürfen daher auch im Prozess als Beweis gegen die Islamisten verwendet werden.

Doch wie weit könnte eine künftige Regelung zur Überwachung eigentlich gehen? Die Grenze bilde das Verhältnismäßigkeitsprinzip, sagt Funk. So dürfe nur bei begründetem Verdacht beschattet werden. Unzulässig wäre laut Funk daher, dass jemand überwacht wird, nur weil er zum Islam konvertierte.

Integrationsbericht von Platter

Weitere Maßnahmen im Schatten der Ereignisse kündigte Innenminister Günther Platter an: Bis Jahresende lässt er von Experten einen Integrationsbericht erstellen. Danach soll die im Koalitionspakt fixierte Integrationsplattform zusammentreten und bis Mitte 2008 Maßnahmen ausarbeiten. An den Strafdrohungen – bereits ohne Terrorakt ist die Bildung einer terroristischen Vereinigung mit bis zu zehn Jahren bedroht – wird laut Justizministerin Berger nicht gerüttelt. Der bisherige Strafrahmen reiche aus.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.09.2007)


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