Finanzhaie und Schlafmützen

Der Fall Meinl zeigt: „Mir wern kan Richter brauchen“ ist keine brauchbare Devise, wenn es um den Finanzmarkt geht.

Der Fall Meinl könnte, falls die laufenden Prüfungen keine Gesetzesverletzungen zu Tage fördern, künftig zumindest als Lehrbeispiel für angehende Juristen dienen. Dafür, wie man mit einer sehr geschickten Konstruktion schlafmützige österreichische Behörden und Kontrollinstitutionen legal überdribbelt. Ganz ohne Zynismus: Kompliment an die (österreichischen) Anwälte der Meinl Gruppe.

Ermöglicht wurden die jetzigen Turbulenzen unter anderem durch

• eine Finanzmarktaufsicht, die Börseprospekte, in denen die Einhaltung bestimmter österreichischer Regeln ausgeschlossen wird, durchwinkt. Sie darf ja nicht inhaltlich, sondern nur „auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit“ (vielleicht, ob die Seiten richtig durchnummeriert sind?) prüfen.

• Eine Kontrollbank, die ein Zertifikat auf Meinl-Aktien begibt, obwohl Meinl die Ausfolgung der Aktien (gegen die Kontrollbank-Definition) ausschließt.

• Und eine Börse, die diese Papiere dann als „Aktien“ in den Prime Market hievt. Aktie und ADC – ist ja eh fast dasselbe, nicht wahr.

Richtig, aber, wie sich zeigt, nur fast. Vielleicht lernen die Kapitalmarktverantwortlichen aus der selbst mit verschuldeten Misere eines: „Mir wern kan Richter brauchen“ ist in der internationalen Finanz-Liga – und dort ist auch Meinl unterwegs – wirklich keine brauchbare Devise. (Bericht: S. 21)


josef.urschitz@diepresse.com("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.09.2007)

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