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Strache: „Volksrecht vor Völkerrecht“

(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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FPÖ-Chef Strache: Kopftuchverbot im öffentlichen Raum. Staatsbürgerschaftests sind „Unsinn“.

WIEN (red). Man müsse „symbolisch“ den Kampfanzug anziehen und sich „wehrhaft im Sinne demokratischer Mittel“ gegen Gewalt von Islamisten stellen, sagte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in der ORF-Pressestunde. Moslemische Zuwanderer müssten die österreichischen Gesetze einhalten und die Wertegemeinschaft akzeptieren. Im Zweifel, meinte Strache in Anlehnung an den Schweizer Rechtspopulisten Christoph Blocher, sei das „Volksrecht“ höher zu bewerten als das Völkerrecht.

Der FPÖ-Chef verwies auf ein Schulbuch, das die Scharia propagiere, Hände abhacken befürworte und dem Mann das Recht einräume, seine Frau schlagen zu dürfen. Strache stellte klar, dass er mit seiner Forderung nach deutschen Predigten nur die islamische Glaubensgemeinschaft gemeint habe, weil es hier auch Hassprediger gebe. Fremdsprachige katholische Gemeinden in Österreich seien nicht gemeint. Auch seine Forderung nach einem Kopftuchverbot beziehe sich nur auf den öffentlichen Bereich. Im öffentlichen Dienst, Schulen oder Universitäten habe das Kopftuch nichts verloren. „Was jemand in seiner Freizeit tue, bleibt jedem unbenommen.“

Die von der schwarz-orangen Regierung eingeführten Staatsbürgerschaftstests lehnt Strache als „Unsinn“ ab. Stattdessen sollten künftige Staatsbürger einen Vertrag unterzeichnen, dass sie die Gesetze einhalten.


Rechtsextreme Vergangenheit

Zu seiner Vergangenheit in extrem rechten Kreisen merkte Strache an, dass er sich davon bereits zu Jahresbeginn deutlich distanziert habe. Er habe in seiner Zeit als Politiker immer eine „absolute Abgrenzung“ zu totalitärem Gesinnungsgut gelebt. Bei seiner Teilnahme an einem Treffen der Wiking-Jugend sei er nicht verhaftet, sondern angehalten worden. Es habe nie ein Verfahren gegeben und er sei nicht verurteilt worden. Der Tageszeitung „Österreich“ warf Strache in diesem Zusammenhang vor, ein Foto manipuliert zu haben.

Über das Verbotsgesetz sollte eine „sehr offene Debatte“ geführt werden. Die deutsche Journalistin Eva Hermann, die die Wertschätzung der Mütter während der NS-Zeit gelobt hatte, verteidigte Strache: Sie habe nicht das NS-System gelobt, sondern nur die Wertschätzung für die Mütter hervorgehoben. „Aber man muss offenbar sagen, damals sei alles entsetzlich gewesen“, so Strache.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.09.2007)