So wird der Finanzminister zum Freund

(c) DiePresse (Clemens Fabry)
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Die meisten Studenten arbeiten, die wenigsten jedoch wissen, wie man richtig Steuern spart.

Im Laufe eines Studiums kämpft sich jeder Student mehr oder weniger willig durch tausende Bücherseiten. Einzig: Finanziell wäre ein Blick ins Steuerrecht oft lohnender – auch für arme Studenten. Stefan Taglieber, Steuerberater bei Astoria in Krems, erklärte „UniLive“, wie der Finanzminister zum Freund werden kann.

„Wer selbstständig verdient, also auf Honorarnoten-Basis, zahlt keine Einkommensteuer, solange er unter 10.000 Euro im Jahr bleibt. Dabei kommt es auf den ,Gewinn‘ an, also die Summe der Einnahmen minus der Ausgaben.“ Als Ausgaben absetzbar sind Studiengebühren, Kursgebühren, Kosten für Bücher, Skripten und Fachliteratur, PC und Zubehör, Fahrtkosten etc.

Steuerrechtlich ist es dabei egal, ob man über einen freien Dienstvertrag oder über Werkvertrag (Honorarnoten) verdient. Dieser Unterschied ist aber wichtig, wenn es um die Sozialversicherung geht. Beim Dienstvertrag führt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ab, während man sich im Werkvertrag selbst versichern muss, wenn man jährlich über 4092 Euro „Gewinn“ macht. Dies betrifft Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern mitversichert sind.

Einkommensgrenzen beachten

Die kostenlose Mitversicherung gibt es bis Ende des 26. Lebensjahres, wenn die Norm-Studienzeiten nicht überschritten werden. „Wer Familienbeihilfe bezieht, sollte die Einkommensgrenze von 8725 Euro im Jahr nicht überschreiten, sonst wird die Beihilfe gestrichen“, warnt Taglieber. Für Studienbeihilfenbezieher liegt die Grenze noch niedriger. Sie dürfen pro Jahr nur 5814 Euro dazu verdienen (7195 Euro bei ausschließlich unselbstständiger Beschäftigung).

Stichwort nicht selbstständige Beschäftigte: Wer das ganze Jahr ausschließlich über Anstellungen dazu verdient, zahlt erst dann Steuern, wenn das Einkommen über 10.900 Euro jährlich liegt. „Auf jeden Fall eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Das geht entweder in Papierform oder auf die Schnelle über Finanz-Online“, rät der Steuerberater. Denn: Dort wo „Arbeitnehmerveranlagung“ drauf steht, ist Steuergutschrift drin.

„Negativsteuer“ möglich

Außerdem kann man unter Umständen sogar eine „Negativsteuer“ lukrieren, ohne dass überhaupt Lohnsteuer bezahlt wurde (bis zu 110 Euro Sozialversicherungsbeiträge; Anm.). Auch für Alleinerzieher gibt es eine Negativsteuer: Wer keine oder geringe Einkünfte hat, erhält auf Antrag den Alleinerzieherabsetzbetrag ausbezahlt.

Wer geringfügig verdient (unter 341 Euro monatlich) und nicht mehr bei den Eltern mitversichert ist, muss sich selbst um seine Versicherung kümmern. Um 21,14 Euro monatlich können sich Studenten bei der Gebietskrankenkasse kranken- und unfallversichern. Bei Studenten, die nicht-selbstständige Einkünfte haben und selbstständig dazuverdienen (Werkvertrag), bleibt ein „Gewinn“ aus Honorarnoten von 730 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei mehreren Einkünften, die insgesamt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, schlägt jedoch die Sozialversicherung zu und verrechnet nachträglich Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsbeiträge – die aber steuerlich absetzbar sind. Tipp des Steuerberaters: „Rechnungen zu sammeln zahlt sich in jedem Fall aus!“

Allgemeine Informationen:

www.oeh.ac.at/arbeiten/steuer
www.
help.gv.atDie Arbeitnehmerveranlagung kann man online einreichen unter:

https://finanzonline.bmf.gv.at("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.09.2007)

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