Bereits ab 2008 soll dadurch der Rückstau an Fällen abgebaut werden. Bisher dauerten Entscheidungen über Asylfälle in Österreich oft mehrere Jahre.
Wien. Knalleffekt im Ringen um die Staatsreform: Entgegen den von der rot-schwarzen Expertengruppe vorgelegten Plänen wird nun doch ein eigener Asylgerichtshof eingeführt werden – und das bereits ab nächstem Jahr. „Der Asylgerichtshof wird heuer noch vom Parlament beschlossen“, verriet Vizekanzler Wilhelm Molterer am Dienstag der „Presse“. In der ersten Jahreshälfte 2008 wird das neue Gremium dann die Arbeit aufnehmen. Darüber bestehe Konsens in der Regierung, so der ÖVP-Chef.
Damit geht der zuletzt geäußerte Wunsch von Innenminister Günther Platter (ÖVP) in Erfüllung: Er hatte sich gegen die Expertengruppe gestellt und auf einen eigenen Asylgerichtshof gedrängt, wie er im Regierungsprogramm festgeschrieben worden war. Die Experten wollten die Asylsachen hingegen nur in ein allgemeines Bundesverwaltungsgericht erster Instanz eingliedern. Molterer erklärt das nun geänderte Vorhaben mit der zeitlichen Komponente: Es könne noch dauern, bis die Staatsreform samt Verwaltungsgericht eingeführt wird. „Ich will aber nicht solange warten“, betont Molterer mit Blick auf die Asylfälle. Deswegen werde der Asylgerichtshof vorgezogen.
Momentan dauert die Entscheidung über Asylfälle in Österreich oft jahrelang, der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist durch die vielen Fälle stark überlastet. Durch die Einführung des Asylgerichtshofs wird sich das ändern – dieses Gremium wird in aller Regel die letzte Instanz sein. Nur wenn es sich um eine grundlegende noch nicht ausjudizierte Frage handelt, kann der Asylwerber künftig noch gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes beim VwGH berufen.
Eingliederung nach Staatsreform?
Und was passiert, wenn die Staatsreform – sie soll auf alle Fälle noch in dieser Legislaturperiode vollzogen werden – kommt? Bleibt der eigene Asylgerichtshof bestehen? Diese Frage lässt Molterer offen. Möglich sei, dass dann der Asylgerichtshof doch noch in das allgemeine Verwaltungsgericht eingegliedert werde. Vielleicht bleibe er aber als eigenes Gremium bestehen. Auch wie viele Richter der 2008 startende Asylgerichtshof haben wird, ist noch offen. Das werde noch beraten, so Molterer.
AUF EINEN BLICK
Ab 2008 wird ein eigener Asylgerichtshof eingeführt. Er soll zu schnelleren Entscheidungen führen und den überarbeiteten Verwaltungsgerichtshof entlasten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.09.2007)