Brüssel will Internet kontrollieren

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Datenschutz. Im Kampf gegen den Terrorismus werden immer heiklere Methoden erwogen.

WIEN/BRÜSSEL. EU-Innenkommissar Franco Frattini verstrickt sich in Widersprüche. Er dementierte am Donnerstag zwar Berichte, er plane einen Vorstoß zur Überwachung der Suche heikler Inhalte im Internet. Gleichzeitig wies er aber daraufhin, dass es ihm sehr wohl darum gehe, die polizeiliche und nachrichtendienstliche Überwachung des Internets zu verbessern. Wie dies anders als über Suchmaschinen und E-Mails geschehen soll, führte er nicht aus.

Über Einzelheiten der neuen Pläne gibt man sich in der EU-Kommission noch zugeknöpft. Am 9. November werde die Behörde aber einen detaillierten Anti-Terror-Plan präsentieren, der auch den allgemeinen Datenschutz berührt, so ein Sprecher Frattinis. Der Missbrauch des Internets für terroristische Zwecke müsse EU-weit verhindert werden.

Justizministerin Maria Berger (SP) reagiert zurückhaltend. Gegenüber der „Presse“ zeigt sie sich zwar für eine gesetzliche Regelung zur Internet-Fahndung aufgeschlossen. „Jede flächendeckende Überwachung ohne konkreten Tatverdacht“ sei aber abzulehnen.

Frattini versuchte indes zu beruhigen: „Ich beabsichtige überhaupt nicht, mögliche Internet-Recherchen der Bürger und Bürgerinnen einzuschränken.“ Er erwäge aber, Webseiten zu sperren, die illegale Inhalte wie etwa Anleitungen für den Bau von Bomben enthalten.

Neben der Internet-Kontrolle bereiten die EU-Regierungen einen Beschluss vor, der die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittstaaten ermöglichen soll. Damit wird eine rechtliche Grundlage etwa für die Übermittlung von Fluggast-Daten geschaffen.

Im Europaparlament wird gegen diese Pläne Protest laut. Denn die Weitergabe von Daten soll zwar durch ein noch zu schaffendes Gremium kontrolliert werden, eine Überprüfung durch das EU-Parlament oder gar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist hingegen nicht vorgesehen.

Mit den USA hat sich die Kommission bereits über einen umfangreichen Datenaustausch geeinigt. Frattini verteidigte das Abkommen schon Anfang des Monats als „eines der wichtigsten Instrumente, die wir haben, um die Sicherheit für die Bürger zu verbessern“. Im Kampf gegen den Terror müssten die EU-Länder gemeinsam „ihre Fähigkeiten stärken, nicht schwächen“ – was die Übermittlung von Informationen zwischen den Mitgliedern und den EU-Behörden mit sich bringe.

„Wir dürfen nun keine neue Prozedur schaffen, die an den Grundrechten vorbeigeht“, warnt Europaabgeordneter Reinhard Rack (VP). Es werde mit dem neuen EU-Vertrag eine Grundrechtecharta gültig, die alle EU-Institutionen an Regeln wie den Datenschutz binde. Hier aber würden genau diese Institutionen durch eine zwischenstaatliche Regelung umgangen.

„Nur eingeschränkt möglich“

Justizministerin Berger sieht den Rahmenbeschluss positiver: „Mit ihm wird es erstmals umfangreiche Datenschutzbestimmungen auf EU-Ebene für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen geben.“ Österreich werde sicher nicht zulassen, dass dadurch innerstaatliche Datenschutzstandards reduziert werden. Die Weitergabe von Daten an Drittstaaten dürfe nur unter einschränkenden Bedingungen möglich sein. Auch die Staaten, die solche Daten erhalten, müssten ein ausreichendes Datenschutz-Niveau haben, so Berger.

KAMPF DEM TERROR

Die EU-Kommission will am 6. November ein Maßnahmenpaket für den Kampf gegen Terrorismus vorstellen. Darin wird auch eine polizeiliche Überwachung des Internets vorgeschlagen. Ein Konflikt mit Datenschutzregeln wird offiziell nicht ausgeschlossen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.09.2007)

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