Konsumenten-Schützer und Arbeiterkammer wollen Kleinanleger vertreten.
wien (ju/red.). Der Anlageskandal um die Meinl European Land (MEL) hat jetzt die Politik erreicht: Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger teilte am Freitag mit, er überlege gemeinsam mit dem sozialpartnerschaftlich zusammengesetzten Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Arbeiterkammer (AK) Sammelklagen gegen MEL und die Meinl Bank.
In einem ersten Schritt solle geprüft werden, ob in Hinblick auf die Sicherheit der Veranlagung unrichtig beraten wurde. Danach seien dann Sammelklagen angedacht. Wie berichtet hatte MEL durch vorerst verheimlichte Zertifikats-Rückkäufe den eigenen Kurs zum Absturz gebracht. Rund 150.000 österreichische Kleinanleger erlitten dadurch herbe Kursverluste.
Einige größere institutionelle Anleger überlegen bereits Klagen, eingebracht wurde bisher aber noch keine. Für Einzelklagen von Kleinanlegern stelle sich aber, so Buchinger, die Frage, ob der Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehe. Zudem sei die Frage des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstands noch nicht geklärt. Deshalb seien Sammelklagen angebracht. Der formelle MEL-Firmensitz liegt wie berichtet im Steuerparadies Jersey.
Ähnlich wie beim (Betrugs)fall AMIS scheine es mehrere Anspruchsgegner zu geben, teilte Buchinger mit. MEL-Sprecher Rupert-Heinrich Staller verwahrte sich in einer Gegen-Aussendung entschieden gegen den AMIS-Vergleich und nannte die Buchinger-Aussendung „politisch motiviert“.
Der Finanzsprecher der Grünen, Bruno Rossmann, meinte, Sammelklagen seien für den Kleinanleger-Schutz nicht ausreichend. Es genüge nicht, im Nachhinein zu klagen, meinte Rossmann. Der Fall Meinl habe Unzulänglichkeiten am heimischen Kapitalmarkt aufgezeigt, weshalb eine umfassende Kapitalmarktreform – mit einer Reform der Finanzmarktaufsicht als Kern – durchgeführt werden müsse.
MEL verschleiert unterdessen weiterhin die Eigentümer der so genannten Partly Paid Shares, die zwar ein Drittel der Stimmrechte besitzen, aber nur zu weniger als einem Tausendstel ihres Wertes einbezahlt sind. Staller bezeichnete einen „Kurier“-Bericht, wonach die Aktien bis 2006 einer Meinl-Bank-Tochter gehörten, als „unwahr und jeder Grundlage entbehrend“.
Was hat Meinl zu verbergen?
Allerdings: Die (2006 ausgegebenen) Partly Paid Shares sind Namensaktien und lauten auf den Namen „Tshela Nominees“. Die Meinl Bank hat zumindest bis Ende 2004 einen Karibik-Briefkasten namens „Tshela“ zu hundert Prozent besessen. Im Geschäftsbericht 2005 der Bank war Tshela als 100 Prozent-Tochter der Bank ausgewiesen worden.
Bezüglich ihrer Karibik-Connections hat die Bank aber offenbar einiges zu verbergen: Aus dem auf der Website der Bank abrufbaren Geschäftsbericht 2005 ist die Beteiligungsübersicht unterdessen entfernt worden. Aus dem Geschäftsbericht 2006 war diese (im Inhaltsverzeichnis aufgeführte) Liste schon vorher verschwunden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.09.2007)