Im BAWAG-Prozess hat am Dienstag Ex-Finanzminister Grasser im Zeugenstand mehrmals von der "Weisheit des Rückblicks" bei der Untersuchung des Bankenskandals gesprochen. Bei den Prüfinstanzen der Finanzmarktaufsicht, dem Finanzministerium und der Nationalbank, ortet Grasser geteilte Verantwortung: Beide hätten nach dem Notenbank-Bericht von 2001 zur BAWAG eigentlich handeln müssen.
Er selber habe den Prüfbericht nicht gesehen, dieser wurde im Finanzministerium abgelegt. Grassers Befragung wirkte als Publikumsmagnet: Der Große Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht war bis auf den letzten Platz gefüllt, auch die Galerie wurde für die Zuseher geöffnet. Auch das Medieninteresse an dem früheren Finanzminister und jetzigen Manager bei der Meinl International Power (MIP) war ungebrochen groß.
"Mit der Weisheit des Rückblicks kann man einiges aus dem Bericht 2001 herauslesen", meinte Grasser in der Befragung. Grasser war von Februar 2000 bis Jänner 2007 Finanzminister. Er halte es für "sinnlos", die Schuld zwischen Notenbank und Finanzministerium hin-und herzuschieben. "Es gab ein so gutes aktives und passives Verschleiern dieser Handlungen, dass weder Notenbank noch FMA im Jahr 2005 draufgekommen sind", resümierte der Ex-Finanzminister.
Erst im Zuge des Refco-Skandals in den USA seien die Verluste der BAWAG aufgedeckt worden. Laut Grasser hätte der Wirtschaftsprüfer anlässlich der Bilanzerstellung 2000 seine Redepflicht ausüben müssen. Dies wurde vom Verteidiger des nun angeklagten BAWAG-Wirtschaftsprüfers Robert Reiter von der KPMG heftig kritisiert.
Die BAWAG hätte sich im Jahr 2000 den Kauf der staatlichen Postsparkasse (P.S.K.) in Wirklichkeit gar nicht leisten können, meinte Grasser. Hätte man damals schon gewusst, wie es um die ehemalige Gewerkschaftsbank nach ihren milliardenschweren Karibik-Verlusten stand, wäre die P.S.K. nicht an die BAWAG verkauft worden. Ohne die Staatsgarantie - dem BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz - im Jahr 2006 hätte die Bank nicht überlebt.
(APA)