Die Bankprüfung wandert von der FMA zur Notenbank. Die FMA bleibt "unabhängige" Behörde: Sie kann auch künftig Bescheide erstellen und Sanktionen verhängen.
Die jüngsten Bankenskandale um Bawag, Hypo Alpe Adria und Co haben in Österreich eine Reform der Finanzmarktaufsicht (FMA) erzwungen. Auch der Rechnungshof (RH) hat von der Regierung verlangt, in der Bankenaufsicht kritische Doppelgleisigkeiten und "Schnittstellenprobleme" zu beseitigen. Das neue FMA-Gesetz wurde heute, Montag, zur Begutachtung versandt. Kern: Die Bankprüfung wandert mit 1. Jänner 2008 von der FMA zur Notenbank. Zugleich gibt es verbindliche Neuerungen in den Corporate Governance-Vorschriften.
VP-Finanzminister Wilhelm Molterer und SP-Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter haben am Montag zusammen mit dem Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Klaus Liebscher, und FMA-Vorstand Kurt Pribil die Eckpunkte der Einigung zur FMA-Reform im Bereich Bankenaufsicht präsentiert.
Banken-Prüfkompetenz geht an OeNB
Wie sich bereits im Vorfeld abgezeichnet hatte, bleibt die FMA "unabhängige und weisungsfreie" Behörde und "integrierte" Allfinanzaufsicht. Sie kann auch künftig Bescheide erstellen oder Sanktionen verhängen, etwa Konzessionsentzüge aussprechen, selbst wenn sie die Banken selber nicht vor Ort prüft. Denn die Banken-Prüfkompetenz (Follow-up-Prüfungen, Überwachung der Geldwäscherichtlinie etc.) geht die OeNB, ebenso wie die Analyse. Auf Basis der Meldungen von den Banken und der Ergebnismeldungen der Staatskommissäre baut die Notenbank eine neue Datenbank auf, auf die beide Organisationen (Notenbank und FMA) zugreifen können.
Vor-Ort-Prüfer der FMA wechseln in OeNB
Mit der Reform wechseln Vor-Ort-Prüfer der FMA in die OeNB. Auch ein "Initiativrecht" bekommt die Notenbank ins Gesetz geschrieben. Das heißt, dass die OeNB, so sie aus dem Marktumfeld Probleme für Banken ortet, aktiv eine Prüfung initiieren kann. Wer für Fehler bei der neu organisierten Prüfung haften soll, wird in einem nächsten Schritt behandelt. Da geht es auch um Wirtschaftsprüfer-Rotation und Amtshaftung. Das sei "noch zu klären", so Molterer heute.
Mit dem Gesetzesreformpaket ist auch eine Änderung des Notenbankgesetzes erforderlich. Der Entwurf zum neuen FMA-Gesetz ist heute zur Begutachtung verschickt worden. Enden soll die Begutachtungsfrist am 30. Oktober. Für 7. November hat Molterer die Beschlussfassung im Ministerrat vor. In Kraft treten soll das neue Gesetz am 1. Jänner 2008.
Weniger Staatskommissäre
Künftig gibt es in den Kreditinstituten auch weniger Staatskommissäre: Bisher sitzen solche Kommissäre als Vertreter der Aufsicht in Aufsichtsräten und Hauptversammlungen von Banken über 375 Mio. Euro Bilanzsumme. Diese Schwelle steigt nun auf 1 Mrd. Euro.
Vorgeschrieben wird - freilich erst für Organ-Beschickungen in der Zukunft - ein so genannter "Fit-und-Proper-Test" für Bank-Aufsichtsratsvorsitzende. Außerdem dürfen Vorstände nicht mehr sofort, sondern erst erst nach einer zweijährigen "Cool-off"-Periode in den Aufsichtsrat wechseln. (Ag.)