Die jüngsten Bankenskandale um BAWAG, Hypo Alpe Adria und Co haben in Österreich eine Reform der Finanzmarktaufsicht (FMA) erzwungen. Auch der Rechnungshof hat von der Regierung verlangt, in der Bankenaufsicht kritische Doppelgleisigkeiten zu beseitigen. Am Montag wurde nun das neue FMA-Gesetz zur Begutachtung versandt. Kern: Die Bankprüfung wandert mit 1. Jänner 2008 von der FMA zur Notenbank.
Künftig gibt es in den Kreditinstituten auch weniger Staatskommissäre: Bisher sitzen solche Kommissäre als Vertreter der Aufsicht in Aufsichtsräten und Hauptversammlungen von Banken über 375 Mio. Euro Bilanzsumme. Diese Schwelle steigt nun auf 1 Mrd. Euro. Vorgeschrieben wird - freilich erst für Organ-Beschickungen in der Zukunft - ein so genannter "Fit-und-Proper-Test" für Bank-Aufsichtsratsvorsitzende. Außerdem dürfen Vorstände nicht mehr sofort, sondern erst erst nach einer zweijährigen "Cool-off"-Periode in den Aufsichtsrat wechseln.
Wie sich bereits im Vorfeld abgezeichnet hatte, bleibt die FMA "unabhängige und weisungsfreie" Behörde und "integrierte" Allfinanzaufsicht. Sie kann auch künftig Bescheide erstellen oder Sanktionen verhängen, etwa Konzessionsentzüge aussprechen, selbst wenn sie die Banken selber nicht vor Ort prüft. Mit der Reform wechseln Vor-Ort-Prüfer der FMA in die OeNB.
Auch ein "Initiativrecht" bekommt die Notenbank ins Gesetz geschrieben. Das heißt, dass die OeNB, so sie aus dem Marktumfeld Probleme für Banken ortet, aktiv eine Prüfung initiieren kann.
Den Oppositionsparteien geht die Reform nicht weit genug. Nach Ansicht des Vorsitzenden des im Juli beendeten Banken-Untersuchungsausschusses, Martin Graf (FPÖ), dürfte sich die Aufsichtsreform überhaupt nur auf "großkoalitionären Postenschacher" beschränken. Die Grünen sehen weiterhin Bedarf nach einer "umfassenden" Reform, sprechen von einem "unfertigen Kompromiss".
(APA)