Bankenaufsicht. FMA bleibt „Allfinanz“-Behörde, Bankprüfung und Analyse künftig bei OeNB.
Wien (dom). Bankenskandale um Bawag, Hypo Alpe-Adria & Co. sowie ein höchst kritischer Rechnungshofbericht haben eine Reform der Finanzmarktaufsicht (FMA) erzwungen. Das neue Gesetz, das noch im November beschlossen und Anfang 2008 in Kraft treten soll, wurde am Montag von Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) sowie Staatssekretär Christoph Matznetter (SPÖ) gemeinsam mit Notenbank-Gouverneur Klaus Liebscher und FMA-Vorstand Kurt Pribil präsentiert. Um die vielfach kritisierten Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, wandert künftig die komplette Bankprüfung samt Analyse in die Nationalbank. Bisher hatten sowohl FMA als auch Notenbank eigene Prüferteams. Die OeNB bekommt ein gesetzlich fixiertes „Initiativrecht“, sie kann selbst bei einer Bank eine Prüfung starten, wenn sie dort Probleme ortet.
Die FMA bleibt – wie das schon im Regierungsübereinkommen festgeschrieben wurde – eine „unabhängige und weisungsfreie“ Behörde und integrierte Allfinanzaufsicht. Während sie die Kompetenz für die Bankprüfung verliert, ist sie weiterhin für die Wertpapieraufsicht sowie die Beaufsichtigung von Versicherungen, Pensionskassen etc. zuständig. Sie wird als Behörde auch Bescheide ausstellen und Sanktionen verhängen (etwa Konzessionen entziehen oder Geschäftsleiter abberufen) – das aber auf Basis der Notenbank-Prüfergebnisse.
Weniger Staatskommissäre
Generell sollen die Pläne, welche Banken zu welchem Zeitpunkt geprüft werden, zwischen FMA und OeNB abgestimmt werden. Die Nationalbank baut auf Basis der Meldungen, welche die Banken routinemäßig erstatten müssen, und der Meldungen der Staatskommissäre eine eigene Datenbank auf, auf die sowohl die Notenbank selbst als auch die FMA Zugriff haben werden.
Die vor allem im Raiffeisen-Geldsektor ungeliebten Staatskommissäre werden nicht abgeschafft. Die Bilanzsummen-Grenze, ab der eine Bank einen solchen staatlichen „Aufpasser“ bekommt, wird aber von 350 Mio. Euro auf eine Mrd. Euro angehoben.
Wer den Aufsichtsrat einer Bank leitet, muss sich künftig einem „Fit- und Proper-Test“ unterziehen. Ein direkter Wechsel aus dem Vorstand an die Spitze des Aufsichtsrates einer Bank – wie ihn beispielsweise Wolfgang Kulterer bei der Hypo Alpe-Adria praktizierte – ist künftig nicht möglich, es muss eine „Cooling-off“-Periode von zwei Jahren eingehalten werden.
Personalfragen noch offen
Noch offen ist, wer künftig im FMA-Vorstand sitzen wird. Während der Vertrag von Kurt Pribil (früher Mitarbeiter von Wolfgangs Schüssel) noch bis 2009 läuft, endet jener von Heinrich Traumüller (früher Mitarbeiter von Karl-Heinz Grasser) im Frühjahr 2008. Traumüller dürfte durch einen Sozialdemokraten ersetzt werden.
Prüfen sich Banken selbst?
Kein Thema war laut Molterer die Aktionärsstruktur der Notenbank. Da die Bankprüfung künftig komplett zur Notenbank ressortiert, ist es nach Corporate Governance-Gesichtspunkten zumindest problematisch, dass einige Banken (BA-CA, Raiffeisen) selbst Aktionäre der Notenbank sind und ihre Vertreter im Generalrat sitzen. Weitere Punkte, die laut Molterer in einem nächsten Schritt zu klären sind, ist die von manchen Experten geforderte jährliche Rotation der Wirtschaftsprüfer sowie die Frage der Amtshaftung bei der neu organisierten Prüfung. Keine Überraschungen gab es bei den politischen Reaktionen auf die „FMA-neu“: Während die Koalitionsparteien voll des Lobes sind, geht die Reform der Opposition nicht weit genug.
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AUF EINEN BLICK
Die Finanzmarktaufsicht wird Anfang 2008 neu geregelt. Die FMA bleibt als Allfinanz-Behörde bestehen. Die komplette Bankprüfung übernimmt aber künftig die Nationalbank.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2007)