Verfassungsreform. Die drei wichtigsten Kammern des Landes werden laut einem Gesetzesentwurf von Rot-Schwarz in den Verfassungsrang gehoben. Womit auch die Pflichtmitgliedschaft einzementiert wird.
Besonders heikle Anliegen haben eines gemeinsam: Sie werden in höchster Diskretion vorbereitet. So auch in diesem Fall. Das überrascht nicht sonderlich, es geht ja auch um eine ganze Menge: Das österreichische Kammern-System soll nämlich in der Bundesverfassung festgeschrieben werden. Bei einem derart wichtigen Vorhaben könnte eine breite Diskussion freilich stören. Zumal ja nicht allen Kammern das Verfassungs-Privileg zuteil wird, sondern „nur“ den folgenden: Der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und den Landwirtschaftskammern.
Nicht „betroffen“ sind Rechtsanwälte, Ärzte, Notare etc. Es geht um die „Sicherung der Vertretung der Interessen der gewerblichen Wirtschaft, der Arbeitnehmer und der Land- und Forstwirtschaft“, wie im Entwurf der rot-schwarzen Expertengruppe zum Bundesverfassungsgesetz zu lesen ist.
Was das heißt? Vor allem einmal, dass die drei genannten Kammern nur mehr über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament in Frage zu stellen wären (bisher über einfache Mehrheit). Deren Existenz wäre damit de facto pragmatisiert – und damit auch das System der Zwangsmitgliedschaft. Konkret wird den drei erwähnten Kammern nämlich die Erlaubnis zur Selbstverwaltung erteilt. Allein aus diesem Titel würde sich Juristen zufolge auch ein Auftrag zur Pflichtmitgliedschaft ableiten lassen.
Während sich die Arbeiterkammer über eine Absicherung der Pflichtmitgliedschaft auf Verfassungsebene bereits erfreut zeigt, sei das laut Wirtschaftskammer nicht das zentrale Thema: „Wenn unsere Mitglieder die obligatorische Mitgliedschaft nicht haben wollen, hilft uns auch keine Verfassung“, meint Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer. „Es geht vielmehr um die Absicherung, dass wir weisungsfrei vom Staat die Interessen unserer Mitglieder vertreten können“, so Hochhauser weiter.
Freilich hat sich die rot-schwarze Expertengruppe auch zur Finanzierung etwas überlegt: „Die Erfüllung der Aufgaben der Selbstverwaltungskörper ist durch Beiträge ihrer Mitglieder oder durch sonstige Mittel sicherzustellen“, wie es wörtlich heißt. Weshalb auch Hochhauser einräumt, dass mit der Absicherung der Kammern in der Verfassung wohl auch die obligatorische Mitgliedschaft „mitgehen werde“.
Eine Frage der Vertragsfreiheit
Kritiker haben hinter dem in aller Stille vorbereiteten Verfassungsentwurf ein taktisches Kalkül ausgemacht: Einer wieder aufflammenden Debatte um die Pflichtmitgliedschaft soll präventiv die Grundlage entzogen werden. Erst im Vorjahr wurde in Slowenien die Pflichtmitgliedschaft mit einfachem Gesetz gekippt. Soweit soll es hierzulande offenbar nicht kommen.
„Wenn die große Koalition nur dazu da ist, Interessensgruppen abzusichern, dann gute Nacht“, meint etwa Böhler-Uddeholm-Chef Claus Raidl, der seit Jahren gegen die Pflichtmitgliedschaft Sturm läuft. Womit er nicht ganz allein ist. Seit Monaten rumort es in der Industrie. Die großen Unternehmen des Landes stoßen sich wieder auffallend heftig an der Höhe der Pflichtbeiträge und dem eher überschaubaren Reformwillen ihrer Organisation. Das Kernproblem sieht Raidl darin, dass die Kammerfunktionäre nicht den Druck des freien Marktes spüren – im Gegensatz zu den zwangsverpflichteten Mitgliedern. Während also die Wirtschaftskammer dem freien Wettbewerb das Wort redet, wird dieser im Falle der Interessenvertretungen per Verfassung eliminiert.
Jedenfalls wird Arbeitnehmern, Unternehmern und Bauern die Möglichkeit, sich ihre Interessenvertreter frei auszusuchen, laut aktuellem Entwurf per Verfassung entzogen. Ein Umstand, der weder in der SPÖ noch in der ÖVP für größere Diskussionen sorgt. In der Ruhe liegt eben die Kraft, wie schon ein altes Sprichwort besagt.
AUF EINEN BLICK
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Verfassung. Laut Entwurf der rot-schwarzen Expertengruppe zum Bundesverfassungsgesetz werden die Arbeiter-, Wirtschafts-, und Landwirtschafskammer in den Verfassungsrang gehoben. Damit soll die Unabhängigkeit der Kammern vom Staat per Verfassung abgesichert werden.
Unmut. Herbe Kritik hagelt es von Böhler-Uddeholm-Chef Claus Raidl: Die große Koalition sei nicht dazu da, die Interessensgruppen per Verfassung abzusichern.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.10.2007)