Gusenbauer: „Es gibt für ein Referendum keinen Grund“

Die Presse (Fabry)
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Alfred Gusenbauer im "Presse"-Interview zum neuen EU-Vertrag und zu seinem Erfolg beim Kräftemessen mit der Kommission zum Thema Uni-Quote.

Die Presse: Viel wird jetzt über die Bedeutung des neuen EU-Vertrags debattiert: Was ist der eigentlich? Ein Quantensprung oder bloß eine rechtliche Anpassung?

Gusenbauer: Der Vertrag ist in einem Bereich ein Quantensprung, nämlich bei den nun rechtsverbindlichen Grundrechten. Sonst ist es nur ein Vertrag, der das Funktionieren der erweiterten Union sicherstellen soll. Und hier wurde das Notwendigste gemacht. Eine wichtige Entwicklung ist die bessere Kompetenzaufteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten. Es gehen zwar neue Kompetenzen von nationaler Ebene auf europäische Ebene über. Aber dort, wo wir erkennen, dass das zu einer Fehlentwicklung führt, können wir nun etwas auf die nationale Ebene zurückholen. Das ist keine Einbahnstraße mehr.

Es gibt eine Solidaritätsklausel, die auch Österreich verpflichtet, EU-Ländern bei Terroranschlägen zu helfen, inklusive militärischer Aktion. Bringt diese Beistandspflicht keinen Konflikt mit der Neutralität?

Gusenbauer: Das ist natürlich keine Beistandspflicht, wie sie etwa im Nato-Vertrag festgelegt ist. Bei jeder militärischen Aktion der EU muss es die Zustimmung aller Mitgliedstaaten geben. Außerdem kann hier jedes EU-Land entscheiden, wie und ob es teilnimmt.

Im Falle eines Terroranschlags sieht der neue Vertrag aber explizit eine mögliche militärische Aktion vor.

Gusenbauer: Die militärische Lösung gegen den Terrorismus wurde bisher nicht gefunden. Ich kenne keine gelungene militärische Strategie zur Beendigung des internationalen Terrorismus.

Warum sind Sie gegen eine Volksabstimmung über den EU-Vertrag?

Gusenbauer: Wir haben schon alle bisherigen EU-Verträge über das Parlament ratifiziert. Daher gibt es keinen Grund dafür. Ich vermute hinter der Forderung nach einer Volksabstimmung eine weitverbreitete EU-Skepsis. Diese Skepsis werden wir mit einer Abstimmung nicht beheben. Wichtiger wäre es, dass wir diesen Vertrag über die Bühne bekommen und uns danach jenen Aufgaben zuwenden, die den Bürgern und Bürgerinnen unter den Nägeln brennen – etwa soziales Europa oder Klimaschutz.

Ist das nicht eine Kapitulation davor, Europapolitik zu erklären?

Gusenbauer: Natürlich muss die Europapolitik ständig erklärt werden. Das Argument ist aber falsch, es sei eine Kapitulation, wenn keine Volksabstimmung stattfindet. In Österreich haben nur zwei Volksabstimmungen stattgefunden. Die Norm unserer politischen Kommunikation ist die normale Gesetzgebung im Parlament.

Die von Ihnen durchgesetzte fünfjährige Frist für die Ausländer-Quote an heimischen Medizin-Unis ist zweifelsfrei ein Erfolg für Österreich. Ist es auch ein Erfolg für die EU, wenn hier Gemeinschaftsrecht im Sinne nationaler Interessen hingebogen wird?

Alfred Gusenbauer: Ich glaube nicht. Auf der einen Seite steht das Gebot der Nichtdiskriminierung in der EU. Auf der anderen Seite steht das Funktionieren unseres Gesundheitssystems. Es kann ja nicht im Interesse der EU liegen, die österreichische Gesundheitsversorgung zu stören, indem wir zu wenige eigene Ärzte ausbilden können. Die Lösung, die wir in Österreich gefunden haben, erlaubt es, zwei unterschiedliche Ziele in Einklang zu bringen.

Wie setzt man so etwas in der EU durch? Reicht es, wenn Österreich damit droht, den neuen Reformvertrag zu verzögern und schon lenkt die EU-Kommission ein?

Gusenbauer: Ich habe nie mit etwas gedroht. Aber ich habe mit großer Vehemenz unseren Standpunkt vertreten. Nachdem das ein seit Jahren ungelöstes Problem ist, mussten wir natürlich den richtigen Zeitpunkt erkennen. Und ich war der Meinung, dass jetzt der Zeitpunkt der günstigste ist.

Wäre nicht die sauberere Lösung gewesen, gleich das EU-Recht zu ändern, statt die Umsetzung des Rechts zu umgehen?

Gusenbauer: Eine Rechtsänderung zu erwirken, wäre vielleicht besser gewesen. Das Problem war aber, dass nicht einmal bei den Mitgliedstaaten, die Verständnis für die österreichische Situation haben, die Bereitschaft da war, eine Veränderung im Primärrecht herbeizuführen.

Österreich hat eine Galgenfrist von fünf Jahren. Und was passiert danach?

Gusenbauer: Wir haben fünf Jahre Rechtssicherheit. Diese Zeit muss genutzt werden, um das, was wir behauptet haben, zu dokumentieren. Jetzt muss sich der Wissenschaftsminister anstrengen, weitere Daten und Fakten zu liefern. Aber immerhin akzeptiert nun die EU-Kommission unser Kernargument, dass ein freier Uni-Zugang für deutsche Studenten unser öffentliches Gesundheitssystem gefährdet. So ist zu hoffen, dass aus der österreichischen Lösung eine Dauerlösung wird.

In der Koalition hat es hier an Gleichklang gefehlt. Sie wurden von Wissenschaftsminister Hahn für Ihren Vorstoß auf europäischer Ebene sogar scharf kritisiert.

Gusenbauer: Ich möchte die Motive von Kritik nicht kommentieren. Spekulieren wir lieber nicht darüber, was geschehen wäre, wenn ich diesen Vorstoß nicht unternommen hätte.

Ist der Eindruck richtig, dass Sie sich auf europäischer Ebene wohler fühlen als in der Innenpolitik?

Gusenbauer: Ich bin die meiste Zeit in Österreich. Und ich sehe kein Problem, mit der Bevölkerung zu kommunizieren. Ich halte aber die europäische Politik für wichtig. Ich mache das auch gerne – jenseits von Themen, die oft unser politisches Tagesgeschehen bestimmen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2007)

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