Alle sind erleichtert, wenig ist erleuchtet. Die vielen Ausnahmen und der unlesbare Text verunstalten die neue rechtliche Grundlage der Union und machen es dem Bürger schwer.
Lissabon. Das Wort „endlich“ dominierte die Nacht. „Endlich vorbei“, „endlich geschafft“. Nach langen Jahren schwierigster Verhandlungen hat sich die EU einen neuen Vertrag gegeben. Schön ist er nicht geworden. Aber eine „sechsjährige Selbstbeschäftigung der EU ist damit abgeschlossen“, resümierte Bundeskanzler Alfred Gusenbauer.
Am 13. Dezember soll der Vertrag in Lissabon von allen EU-Staats- und Regierungschefs unterzeichnet werden. Er wird verspätet die organisatorische Grundlage für die auf 27 Mitglieder erweiterte Union schaffen und darüber hinaus einige notwendige Anpassungen vornehmen. „Endlich eine Gipfelnacht, nach der Europa ohne politischen Kater und gestärkt aufwachen kann“, freut sich der erfahrene österreichische Europaabgeordnete Othmar Karas (VP).
Doch für ein finales Durchatmen ist es noch zu früh. Der Rechtstext könnte schon bald so manchem Regierungschef wieder sauer aufstoßen. Sei es, weil in einigen EU-Hauptstädten der Druck auf Durchführung einer Volksabstimmung steigt; sei es, dass dieser Text der Bevölkerung überhaupt nicht vermittelbar ist und somit die Europaskepsis verstärkt.
Allzu viele Ausnahmen, Spezialklauseln und juristische Windungen machen aus der ehemaligen EU-Verfassung einen kaum noch lesbaren Text. „Man hat ihn mit so viel Dreck überschüttet, dass er kaum noch erkennbar ist“, sagt der grüne Europaabgeordnete Johannes Voggenhuber.
Ein Beispiel sind die Grundrechte. Mit dem Reformvertrag wird zwar die Grundrechtscharta rechtsverbindlich – aber nicht in Großbritannien und nur teilweise in Polen. Warschau wird nur jene Teile übernehmen, die soziale Rechte wie Streikrecht oder das Recht auf Arbeitsvermittlung enthalten. Ungeklärt ist auch, wie die Grundrechtscharta die Rechtssprechung in Europa verändern wird. So unpräzise sind die Formulierungen, dass sie für Rechtswissenschaftler und Richter ein weites Feld von Interpretation öffnen. Was etwa das Recht auf „gute Verwaltung“ bedeutet, traut sich kein Rechtsexperte zu sagen.
Auch bei Justiz und Inneres arbeiten die EU-Staaten künftig enger zusammen. Völlig offen bleibt aber, wie weit die Rechtssysteme angepasst werden müssen.
Großbritannien nimmt jedenfalls nicht daran teil. London hat sich aber einen Passus ausverhandelt, wonach es trotzdem mitentscheiden darf, wenn es selbst betroffen ist. Im EU-Speak nennt man das „Opt out mit opt in“ – für Nicht-Insider ein kaum nachvollziehbarer Widerspruch.
Beim neuen Abstimmungsmodus haben sich die EU-Chefs zwar geeinigt. Die „doppelte Mehrheit“ ist erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Doch das gilt erst ab 2014. Außerdem kann bis 2017 auf Antrag nur eines Landes nach der alten Machtaufteilung im Rat entschieden werden.
Als ob das nicht kompliziert genug wäre, gibt es da noch die von Polen verlangte Ioannina-Formel, mit der bis auf weiteres jedes Land eine EU-Entscheidung für einen jeweils unterschiedlich langen Zeitraum blockieren kann. Besonders spitzfindig: „Ioannina“ gilt nur, wenn 55 Prozent der für die Sperrminorität nötigen Zahl der Bevölkerung oder Mitgliedstaaten (Staaten mit 35 Prozent der Bevölkerung plus einem weiteren Mitgliedstaat) erreicht sind. Uff!
Handschrift hunderter Juristen
„Lesbar“ sollte der Text werden. Das war das Ziel des Leiters des Verfassungskonvents Valéry Giscard d'Estaing. Doch dieses Ziel ist weit verfehlt worden. In Delegationskreisen wird darauf hingewiesen, dass der EU-Reformvertrag ein über viele Jahre entwickelter Kompromiss sei, der mittlerweile die Handschrift hunderter Rechtsexperten trage. EU-Kommissionspräsident José Barroso sprach dennoch am Freitag von einer „historischen Einigung“.
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel sah das differenzierter. „Dass es manchmal mühselig ist, dass es manchmal auch enttäuschend ist, will ich überhaupt nicht verhehlen.“ Entscheidend sei aber, dass die Einigung zustande gekommen sei. „Endlich!“
DIE KOMPROMISSE. Sitze, Veto, Euro
EU-Mandate. Italien zieht im EU-Parlament mit Großbritannien gleich und erhält 73 statt 72 Sitze. Die im Vertrag verankerte Höchstzahl von 750 Abgeordneten bleibt bestehen, doch wird der Parlamentspräsident extra gerechnet.
Abstimmungsmodus. In einem Protokoll zum Vertrag wird jener Mechanismus verankert, der Polen künftig erlaubt, unliebsame EU-Entscheidungen für eine Übergangszeit zu blockieren. Diese „Ioannina-Klausel“ selbst ist nicht Bestandteil des Vertrags und kann deshalb jederzeit einstimmig wieder abgeschafft werden.
Evro statt Euro. Bulgarien darf den Euro künftig in kyrillisch schreiben und ihn statt „Euro“ „Evro“ nennen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.10.2007)