Homosexuelle dürfen heiraten – und sich leichter trennen

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Partnerschaft. Die rot-schwarze Koalition ist sich einig, nun liegt auch der Gesetzesentwurf von Ministerin Berger vor.

Wien. Seit in der rot-schwarzen Koalition Einigkeit über die Schaffung eines Partnermodells für Homosexuelle besteht, geht es Schlag auf Schlag: Nun ist der Gesetzesvorschlag von Justizministerin Maria Berger (SPÖ) fertig. Der „Presse“ liegt der Entwurf vor:


•Grundsätzlich ist der Text sehr stark am Eherecht angelehnt. So wird die Lebenspartnerschaft wie die Ehe durch das Ja-Wort auf dem Standesamt eingegangen.


•Falls gewünscht, kann ein Partner den Familiennamen des anderen annehmen. Ansonsten behalten aber beide ihren Namen.


•Der Abschluss des Pakts löst dieselben Rechte und Pflichten wie eine Hochzeit aus (Treue, gemeinsames Wohnen, Unterhalt). Verwehrt bleibt Homosexuellen aber die Adoption von Kindern.


•Die Scheidung wird vom Gericht ausgesprochen. Im Gesetz wird aber im Kontrast zum Eherecht nicht der Begriff „Scheidung“, sondern das Wort „Auflösung“ der Partnerschaft verwendet.


•Die Scheidungsgründe sind größtenteils dieselben wie bei Mann und Frau: So kann die Scheidung sofort begehrt werden, wenn der Partner durch eine schwere Verfehlung (also etwa Untreue) das Vertrauensverhältnis zerrüttet hat. Überdies ist die Scheidung möglich, wenn die Lebenspartner seit sechs Monaten getrennt leben und beide das Scheitern der Beziehung offen eingestehen.


•Wenn sich ein Partner aber trotz zerrütteter Beziehung gegen die Auflösung des Bundes wehrt, haben Homosexuelle die besseren Karten. Drei Jahre nach Auflösung des gemeinsamen Wohnsitzes kann ein Homosexueller die Scheidung begehren – und der andere Partner darf nicht widersprechen.

Ein Unterschied zum Eherecht: Dort kann der Partner in diesem Fall einwenden, dass doch der andere die Beziehung zerstört hat. Dann würde die Ehe noch etwas länger bestehen. Erst nach sechsjähriger Aufhebung der Lebensgemeinschaft geht die Scheidung zwischen Mann und Frau auf jeden Fall durch. Diese Regelung hält Ministerin Berger aber für überholt – und sie wurde daher im Partnerschaftsgesetz für Homosexuelle weggelassen.


•Nach der Art der Scheidung (und damit auch nach der Frage, wer am Scheitern schuld war), richten sich die Unterhaltsfolgen: Sie wurden aus den Regelungen für das Eherecht übernommen.

Bergers Entwurf wird nun in die von der Koalition geschaffene Arbeitsgruppe für eine Familienreform eingebracht. Spätestens im Dezember soll es hier konkrete Ergebnisse geben. ÖVP-Familienministerin Andrea Kdolsky – ihr obliegt zusammen mit Berger die Leitung der Reformgruppe – wollte sich am Mittwoch zum Entwurf noch nicht äußern. Die Diskussion in der Arbeitsgruppe solle abgewartet werden. Die ÖVP-Spitze hat aber mehrfach betont, dass sie ein Modell mit eheähnlichen Rechten und Pflichten für Homosexuelle begrüßt.

Grüne erfreut, FPÖ empört

Lob für Berger kam am Mittwoch von der grünen Abgeordneten Ulrike Lunacek: Sie wertete es „positiv“, dass es nun einen konkreten Vorschlag gibt. Die Grünen wollen aber – ebenso wie das Liberale Forum – auch Homosexuellen ein Adoptionsrecht zugestehen. Scharfer Protest kam von der FPÖ: Seine Partei sei der „letzte Hüter der traditionellen Familie“, erklärte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.

WEG ZUM HOMO-PAKT

Am 1. Oktober präsentierte die ÖVP-Perspektivengruppe ihre Pläne: Darin fand sich der Pakt für Homosexuelle. SPÖ-Ministerin Berger – sie war schon länger für die Reform – begann darauf mit der Arbeit für das Gesetz.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.10.2007)

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