Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger ließ unter eine Plattform für Geschädigte der Meinl European Land (MEL) einrichten. Nun haben Kleinanleger die Möglichkeit, ihre Beschwerdefälle etwa bezüglich der Beratung mittels eines Fragebogens detailliert zu dokumentieren, teilte das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz mit.
Wie berichtet, hat Buchinger den VKI beauftragt, rechtlich zu prüfen, in wieweit bei der Affäre um die MEL Konsumentenschutzbestimmungen verletzt wurden. Die Vorarbeiten des VKI seien nun abgeschlossen: ab heute werden Beschwerdefälle gesammelt und systematisch geprüft, hieß es.
Koordiniert prüfen nun der VKI im Auftrag von Buchinger und die Arbeiterkammer, ob und inwiefern im Hinblick auf die Sicherheit der Veranlagung unrichtig beraten wurde oder ob Ansprüche gegen die Meinl Bank und MEL selbst bestehen.
(APA)