Peter Mayerhofer, Leiter des Bawag-Prüfungsteams, stand heute im Zeugenstand. Der OeNB-Prüfbericht aus dem Jahr 1994 habe lediglich auf organisatorische Mängel sowie Mängel im Risiko-Management verwiesen, sagt er aus.
Der frühere Leiter des Bawag-Prüfungsteams der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Peter Mayerhofer, hat am Mittwoch als Zeuge im Bawag-Prozess die Prüfungen der Bank erläutert. Die Bawag habe bei der von ihm geleiteten Vorort-Prüfung durch die OeNB in den Jahren 2000/2001 gewisse Unterlagen zu den Offshore-Geschäften einfach nicht übermittelt. Daraufhin habe man den Prüfungsbericht abgeschlossen und das Fehlen der Unterlagen darin erwähnt. "Ein Warten auf den Nimmerleinstag war nicht vorgesehen", erklärte der pensionierte Direktionsrat Mayerhofer heute diese Vorgangsweise vor dem Schöffensenat im Wiener Landesgericht. Im Dezember 2000 habe die Prüfung der Bawag begonnen. Zum Bereich der Sondergeschäfte habe die Bank die Unterlagen "nicht so prompt" wie in anderen Bereichen zur Verfügung gestellt. Von der dafür zuständigen Bawag-Abteilung "Beteiligungen" seien über die Sondergeschäfte nur spärliche Informationen geliefert worden, einige Informationen seien gänzlich ausgeblieben. "Für uns war die damalige Bawag-Prüfung eine Routine-Prüfung, in keiner Weise hat irgendwo ein rotes Lämpchen geläutet", sagte Mayerhofer heute. Der OeNB-Prüfbericht der Bawag aus dem Jahr 1994 habe lediglich auf organisatorische Mängel sowie Mängel im Risiko-Management verwiesen. Ausschließlich gutachterliche Äußerungen
Unterschiedliche Auffassungen zwischen der geprüften Bawag und den Notenbank-Prüfern habe es im Bereich der Uni-Bonds gegeben. Während die Notenbank hier einen Risikogleichlauf der Bonds sah, habe die Bawag die gegenteilige Auffassung vertreten und dazu auch ein Gutachten des Universitätsprofessors Gerhard Frotz vorgelegt, das ihre Meinung bestätigt habe. Im OeNB-Prüfbericht sei dann die Meinung der Notenbank-Prüfer und die abweichende Haltung der Bawag festgehalten worden. Die Aufgabe der Notenbank-Prüfer bestehe ausschließlich darin, gutachterliche Äußerungen zu tätigen und das Finanzministerium bzw. die Finanzmarktaufsicht (FMA) zu informieren, betonte Mayerhofer. Der Prüfbericht sei aus seiner Sicht sehr wohl "kritisch" ausgefallen, "aber es hat auch noch viel viel kritischere Berichte gegeben", die zum unmittelbaren Konzessionsentzug bzw. zur Abberufung von Geschäftsleitern geführt hätten. Diese unmittelbaren schweren Konsequenzen seien in jenen Fällen mit massiven Insolvenzproblemen ergriffen worden, "bei der Bawag war das aber kein Thema". In der Bawag-Bilanz bzw. in der Gewinn-Verlust-Rechnung sei nichts von Verlusten gestanden, auch der Wirtschaftsprüfer habe keine Auffälligkeiten vermerkt. Finanzministerium setzte keine Maßnahmen