72 Staaten protestieren bei der UNO gegen die Todesstrafe

AP (Arizona Department of Corrections)
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Die Staaten wollen langfristig eine Abschaffung der Todesstrafe erreichen. Die USA stellen sich klar dagegen. Dort werden zur Zeit allerdings auch keine Menschen hingerichtet.

72 Staaten haben am Donnerstag bei den Vereinten Nationen einen neuen Vorstoß gegen die Todesstrafe unternommen. Unter den Ländern befinden sich alle 27 EU-Staaten. Nach zwei gescheiterten Versuchen verzichten die Staaten diesmal allerdings auf die Maximalforderungen nach einem regelrechten Verbot. Sie riefen dazu auf, die Vollstreckung bereits verhängter Urteile per Moratorium (Aufschub) zunächst auszusetzen. Erst danach solle das Ziel sein, die Todesstrafe abzuschaffen.

Todesstrafe unterminiert Menschenrechte

In dem Entwurf steht unter anderem, dass die Todesstrafe die Menschenrechte unterminiere. Brasilien und Neuseeland legten den Vorstoß im Namen der 72 Staaten vor. Die Initiatoren hoffen, dass der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in der zweiten Novemberhälfte zu einer Entscheidung kommen wird. Damit könnte dann noch im Dezember in der 192 Staaten umfassenden UN-Generalversammlung darüber abgestimmt werden. Die USA, an deren Widerstand die bisherigen Versuche mitscheiterten, kündigten allerdings auch diesmal umgehend ihr Veto gegen den neuerlichen Vorstoß an. US-Vertreter erklärten: Es liege an den Bürgern, über die Todesstrafe zu entscheiden - und einige US-Bundesstaaten hätten sich nun einmal dafür ausgesprochen. Eine Resolution, die die Stimme des Volkes in Frage stelle, sei für die USA nicht tragbar.

USA: Todesstrafe auf Eis

Unterdessen liegt in den USA die Todesstrafe seit Ende September auf Eis. Dies ist weder offiziell noch systematisch: Am 25. September akzeptierte der Oberste Gerichtshof die Prüfung der Frage, ob die verbreitete Hinrichtungsmethode der Giftspritze einer "grausamen und außergewöhnlichen" Strafe gleichkommt und damit der US-Verfassung widerspricht. Seither wurde ein einziger Mann hingerichtet: Seine Anwälte konnten das Aussetzungsgesuch nicht rechtzeitig einreichen. Alle anderen Todeskandidaten haben seitdem - wenn auch oft erst in letzter Minute - Aufschub gewährt bekommen.

Richard Dieter vom Informationszentrum Todesstrafe betonte: "Wir haben de facto Moratorium." Das Oberste Gericht hat zwar nicht festgelegt, dass keine Hinrichtung vollstreckt werden darf, allerdings verhalten sich die Behörden angesichts der anstehenden Entscheidung lieber abwartend. Anlass zur Hoffnung sei das laut Dieter allerdings nicht: "Das wird niemanden aus dem Todestrakt holen, vielleicht werden nur die Prozeduren bei der Giftspritze geändert. Dann könnte die Zahl der Hinrichtungen im kommenden Jahr wieder zunehmen.", so der Aktivist.

(APA/Red.)

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