Finanzmarktaufsicht: Rechnungshof kritisiert Novelle

Die Presse (Fabry)
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Eine Konzentration der Kontrolle in einer Behörde wäre besser als die jetzt vorgesehene Aufteilung auf die Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht.

Der Rechnungshof kritisiert in seiner Stellungnahme die geplante Novellierung und Umstrukturierung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Ungeachtet der im Entwurf erkennbaren positiven Reformansätze sei mit dem gewählten Modell nicht die bestmögliche Lösung zur Neuregelung der Finanzmarktaufsicht im Bankenbereich getroffen worden, so der Rechnungshof in seiner Stellungnahme. Die bestmögliche Nutzung der Ressourcen und eine effiziente Organisation der Bankenaufsicht würde nach Ansicht des Rechnungshofes durch die organisatorische Zusammenführung und die Konzentration der bankaufsichtlichen Aufsichtsbereiche der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) "in einer Institution" sichergestellt werden. In diese Richtung hätten sich auch die FMA und die OeNB. Reformansatz neuen Anforderungen nicht gerecht

Den Erläuterungen zufolge solle grundsätzlich am Modell einer unabhängigen Allfinanzaufsicht festgehalten werden. "Dieser integrierte Aufsichtsansatz erfährt jedoch durch die Verlagerung wesentlicher Bankaufsichtsagenden zur Nationalbank eine Schwächung", so der RH. Der Reformansatz decke sich auch nicht mit der geänderten Struktur des Finanzsystems - steigende Komplexität der Finanzdienstleistungen, stärkere Verflechtung der beaufsichtigten Unternehmen -, in dem eine integrierte Aufsicht unter Wahrung einer Gesamtperspektive aller Finanzmarktteilnehmer zunehmend wichtiger werde. Demgegenüber führe die neue Zuständigkeitsregelung im Bankenbereich beispielsweise dazu, dass Kreditinstitute in einem Finanzkonglomerat durch die OeNB geprüft werden, während einem solchen Konglomerat angehörende Versicherungsunternehmen weiterhin ausschließlich der Aufsicht durch die FMA unterliegen. Schließlich weist der Rechnungshof darauf hin, dass die gegenständlichen Regelungen nur ausgewählte bankspezifische Aufsichtsbereiche betreffen und eine Reihe weiterer aufsichtsrelevanter Themen unbeleuchtet bleiben. Beispielsweise seien die anstehenden Reformvorhaben betreffend die Tätigkeit der Staatskommissäre und der Bankprüfer entsprechend den Vorgaben eines Entschließungsantrages nicht zur Gänze erfüllt worden. Problem Eigentümerstruktur

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