Finanzmarkt: Keine Wartefrist für die Chefs kleiner Banken

Nur große „Systembanken“ von neuen gesetzlichen Bestimmungen betroffen.

wien (APA/red.). Chefs von Banken werden nach dem Inkrafttreten des neuen Finanzmarktaufsichtsgesetzes ab 2008 nicht mehr nahtlos an die Aufsichtsratsspitze ihres Instituts wechseln dürfen. Und Aufsichtsratschefs von Banken werden künftig beweisen müssen, dass sie auch was vom Geschäft verstehen. Aber nur, wenn das Institut eine große „Systembank“ ist: Institute mit weniger als 500 Mio. Euro Bilanzsumme sind von den vom neuen Gesetz vorgeschriebenen „Cooling-off-Periode“ ebenso ausgenommen wie vom „Fit & Proper-Test“.

Begründet wird das von Finanzminister und Vizekanzler Wilhelm Molterer (ÖVP) damit, dass nicht die Kleinbanken „das Thema“ seien, sondern die großen Systembanken.

Die Ausnahmen betreffen gar nicht so wenige Institute: Nur 119 der insgesamt 857 meldepflichtigen Kreditinstitute kommen über die 500-Mio.-Euro-Grenze. Für sie gilt, dass ein Geschäftsleiter nach Beendigung seiner Tätigkeit zwei Jahre warten muss, bevor er an die Aufsichtsratsspitze seines Instituts wechseln darf.

OeNB ist ausgenommen

Ausgenommen ist übrigens auch die Nationalbank, die laut Molterer eine eigene gesetzliche Grundlage hat und deshalb nicht dem Finanzmarktaufsichtsgesetz unterliegt. OeNB-Gouverneur Klaus Liebscher kann also ohne Probleme an die Spitze des OeNB-Generalrats wechseln, wenn er im kommenden Jahr durch Noch-Bawag-Chef Ewald Nowotny abgelöst wird.

Molterer bezeichnete das neue Gesetz, das am Mittwoch den Ministerrat passierte, als „solides neues Fundament“ für den Finanzplatz. Genau geregelt wird darin die Arbeitsteilung zwischen OeNB und FMA.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.11.2007)

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