Der neue Standesvertreter kämpft für Unabhängigkeit – und gegen Vorurteile.
Wien/Salzburg. Ein Strafrichter ersetzt eine Familienrichterin: Die Richtervereinigung wählte am Donnerstag in Salzburg den bisherigen Vize Werner Zinkl einstimmig zum neuen Präsidenten. Der 45-jährige Vorsteher des Bezirksgerichts Leibnitz war der einzige Kandidat. Der gebürtige Kapfenberger tritt nun in große Fußstapfen: Seine Vorgängerin – die Döblinger Familienrichterin Barbara Helige – durfte nach drei Amtsperioden nicht mehr kandidieren.
Seit 1998 stand Helige an der Spitze der Richter – und sie galt als streitbare Verfechterin der Richter-Wünsche. Auch Konflikte mit der Politik standen speziell zu Zeiten von FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer an der Tagesordnung. Immer wieder warnte Helige vor Eingriffen auf die Unabhängigkeit und einer Beschneidung der Personalsituation, im Jahr 2004 gab es sogar einen Warnstreik.
An den Forderungen der Richter dürfte sich durch den Wechsel in der Standesvertretung freilich wenig ändern: „Es gab aus der Politik immer Angriffe auf die Unabhängigkeit“, kommen auch von Zinkl sofort warnende Worte. Jüngstes Beispiel sei (der inzwischen ad acta gelegte Plan) eines vom Parlament gewählten Justizanwalts, der Missstände in der Rechtsprechung überprüft. Und Sparmaßnahmen würden schlussendlich den rechtssuchenden Bürger treffen, so Zinkl im Gespräch mit der „Presse“.
Doch was sagt der Standesvertreter zur in der Bevölkerung immer wieder erhobenen Kritik, dass Richter nur schwer am Gericht erreichbar sind? „Rufen Sie einmal einen Chirurgen im Spital an“, entgegnet Zinkl prompt. Auch dieser werde kaum erreichbar sein. Viele Richter würden etwa das Telefon umleiten, um beim Nachdenken über ein Urteil ungestört zu sein. „Ein Richter braucht Zeit und Ruhe.“ Eigenschaften, die ein Richter mitbringen soll, liegen für Zinkl auf der Hand: Er müsse menschlich und offen sein – und in Wort und Schrift eine verständliche Sprache wählen.
Keine Richter in der Politik
Überdies sollten Richter sich nicht politisch betätigen, appelliert Zinkl. Das erwecke zumindest den Anschein der Befangenheit. Freilich wurde diese Empfehlung bereits vor 25 Jahren in den sogenannten Salzburger Beschlüssen der Richtervereinigung verbrieft. Wenn es heute noch politisch aktive Richter gibt, so seien das nur mehr Einzelfälle, sagt Zinkl. Eine Ausweitung der Empfehlung auf ein Verbot der politischen Betätigung ist für ihn jedenfalls kein Thema.
Vielleicht hat aber bereits Zinkls Appell präventive Wirkung – denn mit Prävention beschäftigte sich der Strafrichter schon als Student: In seiner Diplomarbeit an der Uni Graz ging er etwa der Frage nach, ob das Streifefahren der Polizei Kriminelle abschreckt. Seine Conclusio: „Es macht Sinn.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.11.2007)