Justizminister einigten sich auf Mindeststandards – Datenregeln auf nationaler Ebene nicht betroffen.
BRÜSSEL (APA/red.). Die EU-Justizminister haben sich auf gemeinsame Mindestregeln für den Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit geeinigt. Der Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden nimmt immer mehr zu. Deshalb wurden rechtsverbindliche Vorschriften nötig, die garantieren, dass Mitgliedstaaten zwar sicherheitsrelevante Daten sammeln, dabei aber den Schutz personenbezogener Daten nicht aus den Augen verlieren.
Die neuen Regeln gelten nur für den internationalen Datenaustausch. Der Datenschutz auf nationaler Ebene ist davon nicht betroffen. Bisher gab es in den einzelnen EU-Ländern bei der Erhebung, Speicherung, Korrektur und Löschung von Daten große Unterschiede.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2007)