Bawag-Prozess: "Wie bei den Roulette-Spielern"

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Man habe versucht "durch neue Einsätze vorangegangene Verluste wettzumachen", sagt der ehemalige Bawag-Vize-Staatskommissär Mantler.

Der langjährige frühere Bawag-Vize-Staatskommissär Josef Mantler hat heute als Zeuge im Bawag-Prozess eine zu oberflächliche Information des Bawag-Aufsichtsrats über die Geschäfte mit Wolfgang Flöttl eingeräumt. Im Aufsichtsrat habe es "keine beunruhigenden Meldungen" gegeben.

Seine Aufgabe als "staatlicher Aufpasser" im Aufsichtsrat der Bank habe aber nicht darin bestanden, Nachforschungen zu unternehmen, sondern seine Wahrnehmungen an die Bankenaufsicht im Finanzministerium, ab 2002 die FMA - mitzuteilen.

Weiterspielen "war die Katastrophe"

Auf die schon oft von der Richterin Claudia Bandion-Ortner an die Zeugen gestellte Frage, "was ist schiefgelaufen?", zog der Beamte einen Vergleich mit dem Glücksspiel: Es sei "wie bei den Roulettespielern, man versucht immer durch neue Einsätze vorangegangene Verluste wettzumachen, das ist halt leider nie mehr geglückt".

Wenn die Verluste im Aufsichtsrat der Bank bekanntgeworden wären, hätte man einen "Ausstiegsschnitt" machen sollen. Bei rechtzeitigem Eingestehen der Verluste wäre alles "weniger schmerzhaft" abgelaufen. Immer weiter zu spielen "das war die Katastrophe", sagte Mantler.

"Vater-Sohn-Geschäfte kein Problem"

Von den "Karibik-1"-Geschäften der Bank mit Wolfgang Flöttl, Sohn des damaligen Bawag-Generaldirektors Walter Flöttl, wurde laut Mantler auch im Aufsichtsrat berichtet. Die Vater-Sohn-Geschäftsbeziehung war für ihn kein Problem, da dies ja offengelegt worden sei. Wegen der "schlechten Optik" in der Öffentlichkeit seien die Geschäfte aber dann 1994 beendet worden, obwohl der Ertrag hoch gewesen sei, erinnerte sich Mantler.

Die Wiederaufnahme der Flöttl-Geschäfte sei dann im Jahr 1995 erfolgt, und zwar gemäß einem Nationalbank-Bericht mit gewissen Auflagen. Den Bericht der OeNB habe er damals nicht bekommen, sondern der Staatskommissär Sutter, berichtete Mantler heute. Der Bericht habe Mängel in der internen Revision aufgezeigt, die zu beseitigen gewesen wären. Bei den neuen Flöttl-Geschäften ("Karibik-2") seien aber im Aufsichtsrat keine Revisionsberichte mitgeteilt worden, so Mantler in der Befragung.

Bankenwesensgesetz verletzt  

Rückblickend sieht Mantler die Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) zur Berichtspflicht und zur Zustimmungspflicht verletzt. Der Wirtschaftsprüfer hätte seine Redepflicht ausüben müssen, da offenbar bei der Bawag eine Bestandsgefährdung vorgelegen sei, so Mantler - was auf heftigen Widerspruch des Verteidigers des angeklagten Wirtschaftsprüfers Robert Reiter stieß.

Grundsätzlich habe die Bawag aber im Laufe der Jahre eine "tolle Entwicklung" vollzogen, das sei anhand der Bilanzen "unleugbar". Die Verluste seien eine "Katastrophe", aber die Geschäfte seien laut Mantler "sicherlich gut gemeint" gewesen, um die Bank im Wettbewerb zu positionieren, zeigte er sich nicht besonders empört.

24 Jahre staatlicher "Aufpasser" 

Der Beamte des Finanzministeriums war seit 1981 stellvertretender Staatskommissär in der Bawag und amtierte 24 Jahre lang als zweiter staatlicher "Aufpasser" der Bank, indem er an den Aufsichtsratssitzungen teilnahm. Obwohl Mantler nur Stellvertreter des Staatskommissärs war (1994 bis 2003 war Herbert Sutter Bawag-Staatskommissär, Anm.), waren laut einer Vorgabe des Finanzministeriums bei den großen Instituten immer beide Staatskommissäre nach Möglichkeit anwesend, berichtete Mantler heute. (APA/Red.)


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