Neuer Vorstoß für Mehrheitswahlrecht

APA
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Wirtschaftsminister Bartenstein wünscht sich, dass schon 2010 die stärkste Partei die absolute Mehrheit bekommt.

Wien. Am 1. Oktober hatte sich die ÖVP in ihrem Perspektivenprogramm für eine Debatte über die Einführung des Mehrheitswahlrechts ausgesprochen. Danach war es um das Thema aber eher ruhig geworden. Nun wagt Wirtschaftsminister Martin Bartenstein einen neuen Vorstoß: „Ja“ lautet seine klare Antwort, als er von der „Presse“ gefragt wird, ob er für ein Mehrheitswahlrecht ist. Damit „würde die mühevolle Koaltionsbildung und die nicht minder mühsame Koalitionsarbeit ersetzt werden“, so Bartenstein. Bereits bei der nächsten Nationalratswahl 2010 solle das Mehrheitswahlrecht greifen – „sofern es dazu Konsens gibt“.

Bartenstein schwebt freilich kein strenges Mehrheitswahlrecht wie in Großbritannien vor (dort erhält die in einem Wahlkreis stärkste Partei das jeweilige Mandat). Er will ein Mehrheitswahrecht, bei dem die bundesweit stimmenstärkste Partei die absolute Mehrheit (also 92 Mandate erhält). Die anderen Mandate sollen aber wie bisher unter den übrigen Parteien aufgeteilt werden. Dieses „minderheitenfreundliche Mehrheitswahlrecht“ hatte der Grazer Jurist Klaus Poier entworfen. Warum ist Bartenstein für diese abgefederte Variante des Mehrheitswahlrechts? „Alles andere ist weder machbar noch zumutbar“, so der Minister. Und dieses Modell biete auch kleinen Parteien die Möglichkeit, weiterhin im Nationalrat bleiben zu können.

Die Stimmung innerhalb der ÖVP zum Thema Mehrheitswahlrecht sieht Bartenstein „geteilt“. Tatsächlich hatte etwa der einstige Nationalratspräsident und jetzige ÖVP-Seniorenchef Andreas Khol klar gegen ein Mehrheitswahlrecht plädiert. Er beklagte, dass momentan nur darüber diskutiert werde, wie schnell es eine Regierung gibt und wie effizient diese ist. Khol beanstandete, dass etwa grüne Gruppierungen in Systemen mit Mehrheitswahlrecht kaum eine Chance auf Durchsetzung hätten.

Bartenstein glaubt allerdings nicht, dass kleine Parteien bei dem von ihm bevorzugten Wahlrechts-Modell für immer von der Regierungsverantwortung ausgeschlossen wären. So gäbe es etwa im Westen Österreichs Beispiele dafür, dass auch eine mit absoluter Mehrheit regierende Partei anderen Fraktionen freiwillig Plätze in der Regierung zugesteht (in Tirol etwa gewährt ÖVP-Landeshauptmann Herwig van Staa der SPÖ sogar den Posten eines Landeshauptmann-Stellvertreters).

Platter: Jetziges Wahlrecht gut

Doch ÖVP-Innenminister Günther Platter – in sein Ressort fällt das Thema Wahlrecht – zeigt keine besonderen Ambitionen für eine Novellierung. „Wir haben soeben eine große Wahlrechtsreform umgesetzt, in der man sich auf das Verhältniswahlrecht festgelegt hat“, erklärte er gegenüber der „Presse“. „Mit dem Verhältniswahlrecht haben wir positive Erfahrungen gemacht“, so Platter. Diskussionen seien aber immer gut und nötig.

Entscheidend für die ÖVP-Linie dürfte nun die Ansicht von Parteichef Wilhelm Molterer sein. Dieser hat sich bis jetzt noch nicht dezidiert auf eine Seite geschlagen – aber festgelegt, dass ein Mehrheitswahlrecht nur nach einer Volksabstimmung eingeführt werden würde. Brief des Tages S. 42

MEHRHEITSWAHLRECHT: BARTENSTEINS WUNSCH

ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein will, dass die stimmenstärkste Partei – unabhängig von ihrem konkreten Wahlergebnis - automatisch die absolute Mehrheit im Parlament (92 Sitze) erhält. Die restlichen 91 Sitze sollen hingegen wie bisher unter den anderen Parteien aufgeteilt werden. Nach dem Ergebnis der letzten Nationalratswahl 2006 würde die Sitzverteilung dann folgendermaßen ausschauen: SPÖ 92 Mandate, ÖVP 52, Grüne 17, FPÖ 16, BZÖ 6.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.11.2007)

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