Koalition. Wegen der Kritik aus der SPÖ fordert der Innenminister ein Kanzler-Machtwort.
Wien. „So kann man nicht Politik machen.“ Innenminister Günther Platter (ÖVP) ist entrüstet, weil Teile der SPÖ nicht zu dem in der Vorwoche im Ministerrat beschlossenen Asylgerichtshof stehen. So hatte Justizministerin Maria Berger von einer „sehr problematischen“ Regelung gesprochen. Denn Asylwerber dürfen gegen eine Entscheidung des Asylgerichts nicht beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) berufen – der Innenminister darf aber einen Antrag auf eine VwGH-Entscheidung zu rechtlichen Grundsatzfragen stellen.
Cap: Änderungen noch möglich
Die Einschränkung sei nötig, um kürzere Verfahren zu erreichen, meint Platter. Und Ministerin Berger habe beim Ministerrat den Details zum Asylgerichtshof zugestimmt und dabei auch nichts Negatives angemerkt. „Als Regierungsmitglied hat man Verantwortung – und dazu gehört, dass man zu Beschlüssen stehen muss“, sagt Platter im Gespräch mit der „Presse“. Dass nach dem gemeinsamen Beschluss nun eine SPÖ-Ministerin über die Medien Kritik am Asylgerichtshof verbreitet, ist für den Innenminister zutiefst unverständlich: „Ich bin stinksauer über diese Vorgangsweise“, so Platter. Er fordert nun ein „Machtwort“ von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer oder zumindest eines anderen gewichtigen SPÖ-Vertreters.
Tatsächlich fährt die SPÖ beim Asylgericht momentan keine einheitliche Linie. Nach Berger schloss auch SPÖ-Klubchef Josef Cap am Freitag nicht aus, dass es vor dem Parlamentsbeschluss noch Änderungen geben könnte. „Mehrere Punkte“ würden gerade im SPÖ-Klub diskutiert werden, so Cap. Ob Änderungen gegenüber dem Ministerratsbeschluss nötig sind, „wird sich nächste Woche erweisen“. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina verteidigte am Freitag den Ministerratsbeschluss – und SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann übte sogar Kritik an Parteifreundin Berger: „Wenn ich im Ministerrat zustimme, kann ich nicht nachher irgendwelche Vorgaben geben, wie wir abzustimmen haben.“ Der SPÖ-Abgeordnete kündigte aber an, dass man im SPÖ-Klub und im parlamentarischen Verfassungsausschuss – in diesem ist Wittmann Vorsitzender – ein Expertenhearing zum Thema abhalten will.
Weitere Aufgaben für Asylgericht?
Wittmann selbst kritisiert die fehlende Anrufungsmöglichkeit für Asylwerber an den VwGH nicht – ihn stört aber eine andere am Freitag bekannt gewordene Detailbestimmung. Denn der Asylgerichtshof könnte auch noch für Themen abseits der Asylfrage zuständig werden. Laut dem vom Ministerrat beschlossenen Verfassungsgesetz dürfte man dem Asylgericht nachträglich noch per einfachem Gesetz Entscheidungen „in sonstigen Verwaltungssachen“ zuweisen. Das sei ein „Freibrief“ dafür, dass man bei jeder Verwaltungsmaterie den Zugang zum VwGH ausschließen könnte, fürchtet Wittmann.
Im Innenministerium steht man allerdings zu dieser Bestimmung – und betont, dass auch diese Regel gemeinsam mit der SPÖ im Ministerrat beschlossen wurde. Bei der Bestimmung gehe es nur darum, dass man nach einer noch (auszuverhandelnden) großen Verwaltungsreform dem Asylgericht auch noch mit dem Asylrecht verwandte Materien zuweisen kann.
DER PLAN FÜR DAS NEUE ASYLVERFAHREN
Der Asylgerichtshof soll ab Mitte 2008 als Berufungsinstanz fungieren. Beim Asylgericht kann man sich gegen negative Bescheide der ersten Instanz (dem Bundesasylamt) beschweren. Gegen Urteile des Asylgerichts können Asylwerber nicht mehr beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH), sondern nur mehr beim Verfassungsgerichtshof berufen. Das Asylgericht legt aber seine Urteile von sich aus dem VwGH vor, wenn es sich um eine grundsätzliche rechtliche Frage handelt. Überdies kann der Innenminister die Vorlage an den VwGH beantragen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.11.2007)