Asyl: „So wird das nicht kommen“

Die Presse (Fabry)
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SPÖ-Fraktion will den vom Ministerrat beschlossenen Regierungsentwurf zum Asylgericht ändern.

Wien. Die SPÖ-Parlamentsfraktion wehrt sich gegen den vom Ministerrat beschlossenen Kanzleramt-Entwurf zum Asylgericht: „So wird das sicher nicht kommen“, sagte SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann am Mittwoch am Rande einer juristischen Diskussionsveranstaltung zum Thema Höchstgerichte in Wien. Der Abgeordnete – er ist auch Vorsitzender des parlamentarischen Verfassungsausschusses – machte seinem Unmut Luft: Er wolle nicht noch einmal erleben, dass ein Gesetz ohne vorheriges Begutachtungsverfahren in den Verfassungsausschuss kommt. Das sei „der Regierung ins Stammbuch geschrieben“, so Wittmann.

Die Debatte um den Asylgerichtshof dreht sich vor allem darum, dass sich Asylwerber nicht mehr an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wenden können sollen – während der Innenminister laut Plan aber sehr wohl beim Asylgericht die Vorlage an den VwGH beantragen kann. „Das ist nicht sehr schön, aber auch keine Katastrophe“, meinte der frühere Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich – er war wie Wittmann Zuhörer bei der Juristen-Diskussion. Es sei schwierig, eine kürzere Verfahrensdauer und einen weitgehenden Rechtsschutz miteinander zu vereinbaren, so Adamovich zur „Presse“. Er räumte ein, dass die Regierung durch den Fall des kosovarischen Mädchens Arigona Zogaj Druck verspürt. Man solle die Sache aber „nicht übers Knie brechen“. Wittmann gab zu bedenken, dass es allerdings auch kein Rechtsschutz sei, wenn eine Frage jahrelang beim VwGH liegt. Welche Änderungen es beim strittigen Gesetz dann konkret geben soll, wollte der SPÖ-Mandatar auf Nachfrage aber nicht präzisieren.

Nicht „zivilisierter Standard“

Auch am Podium war das Asylgericht ein Thema: VwGH-Präsident Clemens Jabloner kritisierte, dass die Regierung eine „überstürzte Verfassungspolitik“ betreibt. Es sei interessant, ob das Parlament nun seine Hoheit in der Gesetzgebung ausnützt. Verfassungsexperte Heinz Mayer tadelte das hastige Handeln der Regierung: Es entspreche nicht dem gewohnten „zivilisierten Standard“, wenn man dieses Verfassungsgesetz ohne Begutachtungsverfahren beschließt.

STICHWORT

Der Asylgerichtshof soll ab Mitte 2008 als zweite Instanz in Asylrechtsfragen tätig sein. Das Aslygericht kann von sich aus seine Urteile dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vorlegen – überdies kann der Innenminister bei grundlegenden Rechtsfragen die Vorlage an den VwGH beantragen. Der Asylwerber selbst kann aber nie den VwGH anrufen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.11.2007)


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