Es gibt grünes Licht für den Asylgerichtshof. Künftig sollte die Koalition aber vorher diskutieren – und dann erst Beschlüsse fassen.
Der Asylgerichtshof kommt. Der Aufstand von SPÖ-Parlamentariern und von Justizministerin Maria Berger gegen den (von ihr zuvor mitgetragenen) Regierungsbeschluss blieb ohne Wirkung. Das ist ein Erfolg für Innenminister Günther Platter. Und für Kanzler Alfred Gusenbauer, der den internen Machtkampf gewann. Die Entscheidung für ein Asylgericht ist aber auch ein Sieg der Vernunft: Asylwerber müssen künftig nicht mehr ewig auf ein Urteil warten.
Jedoch: Dass Asylwerber nicht mehr beim Verwaltungsgerichtshof berufen können, bedeutet weniger Rechtsschutz. Und das ist nicht zu beschönigen. Besser als der jetzige Beschluss wäre daher der Plan des Verwaltungsgerichtshof-Präsidenten Clemens Jabloner gewesen: Demnach hätten sich Asylwerber zwar an den VwGH wenden können. Dieser hätte den Antrag aber in aussichtslosen Fällen im Schnellverfahren zurückweisen dürfen.
Das Vorgehen der Regierung beim Asylgericht war auch ein Lehrbeispiel dafür, wie man es nicht tun sollte: Sie peitschte im Ministerrat ihren Plan durch – ohne Debatten oder Begutachtungsverfahren. Bei dieser Vorgangsweise darf sich der Kanzler nicht wundern, wenn es nach einem Regierungsbeschluss auch noch parteiinternen Ärger gibt. Diesen hätte er sich ersparen können. Gravierende Verfassungsänderungen beschließt man nicht aus dem Stegreif. (Bericht: S. 6)
philipp.aichinger@diepresse.com("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.11.2007)