Wiederbetätigung: Haft von Gert Honsik bestätigt

APA (Archiv/Jäger)
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Bei der Berufungs-Verhandlung gegen den Publizisten Gerd Honsik bestätigte das Wiener Oberlandesgericht am Montag das erste Urteil. Er war 1992 wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Im Mai 1992 war der Publizist Gerd Honsik wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Nun - mehr als 15 Jahre später - entschied das Wiener Oberlandesgericht (OLG), dass es bei der Strafe bleibt. Die Strafberufung des mittlerweile 67-Jährigen, der im Hinblick auf sein vorgerücktes Alter und eine schwere Erkrankung auf Milde gehofft hatte, wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Flucht vor Justiz nach Spanien

Honsik legte 1992 Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, setzte sich dann allerdings nach Spanien ab. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde 1994 vom Obersten Gerichtshof (OGH) verworfen und das Berufungsverfahren in Folge der Nichtgreifbarkeit des Betroffenen abgebrochen.

Als Honsik im vergangenen August in Malaga verhaftet und Anfang Oktober ausgeliefert wurde, setzte das die Mühlen der Justiz wieder in Gang. Theoretisch ist auch eine Straferhöhung denkbar, denn auch der Staatsanwalt hatte seinerzeit gegen die in seinen Augen zu geringe Strafe berufen.

Staatliche Berufung auch abgewiesen

Dieser Berufung der Staatsanwaltschaft leistete das OGH jedoch auch nicht Folge. Das Erstgericht habe bei den Strafzumessungsgründen keine "Fehlgewichtung" erkennen lassen und Honsik "schuld- und tatangemessen" bestraft, hieß es in der Begründung.

Der vom rechtskräftigen Urteil umfasste Deliktszeitraum umfasst die Jahre 1986 bis 1989, als Honsik in seiner Zeitschrift "Halt!" sowie mit seinem Buch "Freispruch für Hitler?" "durch Jahre hindurch den Nationalsozialismus verharmlosend dargestellt und den Holocaust geleugnet hat", wie Oberstaatsanwalt Georg Karesch nun im Justizpalast darlegte. Honsik habe damit "gedankliches Saatgut für Mitstreiter und Nachahmer gelegt". Honsiks Verteidiger Herbert Schaller betonte, sein Mandant habe sich "nur historisch betätigt", seine Erkenntnisse wären "bisher eher bestätigt als widerlegt" worden.

Weiteres Verfahren für Honsik

Auf Honsik dürfte ein weiteres Strafverfahren zukommen. Von seinem spanischen Exil aus hatte er sich weiter publizistisch betätigt, wobei ihm zuletzt weniger Zeitschriften, sondern verstärkt das Internet als Medium dienten. Auf seiner Homepage waren immer wieder Inhalte zu lesen, die nach Einschätzung von Rechtsexperten mit den Bestimmungen des Verbotsgesetzes, das das Leugnen oder Verharmlosen nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe stellt, nicht in Einklang zu bringen waren.

(APA/Red.)

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