Ein Gericht, zwei Minister und viel Ärger

APA (Roland Schlager)
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Das Parlament beschloss den neuen Gerichtshof – zuvor gab es neue Sticheleien zwischen Platter und Berger.

WIEN. Der Asylgerichtshof sorgt weiterhin für dicke Luft zwischen Innenminister Günther Platter (ÖVP) und Justizministerin Maria Berger (SPÖ). Mitte November hatte Platter bereits erklärt, dass er „stinksauer“ auf Berger sei. Vor dem Ministerrat am gestrigen Mittwoch legte Platter nach: Er gehe davon aus, dass Berger das Gesetz zum Asylgericht mittlerweile „gelesen und verstanden“ hat.

Hintergrund: Berger hatte Anfang November im Ministerrat dem Plan für das neue Asylverfahren zugestimmt, das Vorhaben aber danach kritisiert. Diese Woche gestand Berger nun ein, das Gesetz über den Asylgerichtshof vor der Abstimmung gar nicht genau gelesen zu haben. Denn – so ihre Kritik – der Entwurf sei viel zu kurzfristig übermittelt worden. ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer legte nach Platters Kritik noch ein Schäuflein nach: „Es ist ein Wahnsinn, dass die Justizministerin Gesetzesvorlagen, die noch dazu ihr Ressort betreffen, nicht genau liest und einfach zustimmt“, erklärte er in einer Aussendung.

Donnerbauers Worte wurden in der Nationalratssitzung vom Mittwoch dankend von BZÖ-Chef Peter Westenthaler aufgenommen. „Bingo“ sagte Westenthaler zustimmend zu den Ausführungen des ÖVP-Justizsprechers – und brachte gleich einen Misstrauensantrag gegen Berger ein. Westenthalers Hoffnung, dass die ÖVP dem Antrag zustimmt, erfüllte sich freilich nicht: Das Vorhaben wurde abgelehnt.

Der Asylgerichtshof wurde vom Parlament hingegen wie geplant beschlossen. Neben der ÖVP stimmten auch die SPÖ-Mandatare trotz einiger kritischen Stimmen in den Vorwochen geschlossen zu. Der Abstimmung vorausgegangen war eine heftige Debatte – gestartet von SPÖ-Klubchef Josef Cap: Der Rechtsschutz für Asylwerber bleibe gleich, wenn er sich nicht sogar verbessere, argumentierte Cap – und unterstrich seine Ausführungen mit heftiger Gestikulation. Thematisch ähnlich wenn auch bezüglich der Handzeichen etwas lässiger ging es ÖVP-Klubchef Wolfgang Schüssel an: Mit der linken Hand in der Hose erklärte Schüssel am Rednerpult, dass es von der Volkspartei „volle Unterstützung“ für das neue Asylverfahren gebe. Dadurch würden Asylwerber früher Gewissheit haben, ob sie bleiben dürfen oder nicht.

Kanzler Alfred Gusenbauer verteidigte die Regel, wonach Asylwerber sich nicht mehr an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wenden können: Aufgrund von VwGH-Entscheidungen sei zwischen 2004 und 2007 nur in 41 Fällen ein zuvor von der Unterinstanz verweigertes Asyl gewährt worden, so Gusenbauer. In den anderen vom VwGH beanstandeten Urteilen der Unterinstanz habe es sich nur um Formalfehler gehandelt – ohne Auswirkung auf die Asylentscheidung, so Gusenbauer.

Der Kanzler erklärte auch, dass die Richter am Asylgericht kompetent sein werden – auch wenn diese über keine Richteramtsprüfung verfügen müssen. Denn die Regierung werde kompetente Verwaltungsjuristen zu Asylrichtern ernennen, versprach Gusenbauer – und richtete seinen erhobenen Zeigefinger dabei auf die grüne Vizechefin Eva Glawischnig.

„Es lebe das Hohe Haus“

Die Adressatin des Zeigefingers hatte zuvor scharfe Kritik am Gesetz der Regierung geübt: Rechte der Asylwerber schalte die Regierung aus, während sie sich selbst immer mehr Rechte herausnehme, konstatierte Glawischnig. Besonders sauer war die Grün-Mandatarin auf Schüssel. Denn dieser hatte seine eigentlich unemotionale Rede zur Überraschung des Plenums mit einem emotionalen „Es lebe das Hohe Haus“ beendet. Doch in Wirklichkeit würden die Rechte des Hohen Hauses von der rot-schwarzen Koalition „mit Füßen getreten“, so Glawischnig. Ohne Begutachtung beschließe man wichtige Verfassungsänderungen wie den neuen Asylgerichtshof. „Sie führen mit niemandem mehr einen Dialog“, sagte Glawischnig in Richtung Regierungsbank. Auch die Gerichtspräsidenten seien gezwungen gewesen, mit einem Offenen Brief ihre Kritik am Asylgericht kundzutun. Die Kritik der Grünen machte wiederum Innenminister Platter ganz schön wütend: „Mit ihrer Politik habe ich nichts am Hut“, zürnte er – und warf den Grünen „Blauäugigkeit“ vor. Platter fragte laut, ob die Grünen vielleicht sogar ein Interesse an langen Asylverfahren haben. Denn danach könnten sie fordern, dass auch abgelehnte Asylwerber wegen ihrer langen Zeit in Österreich ein Bleiberecht erhalten.

Kammern in Verfassung fixiert

FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer begrüßte zwar ausdrücklich die Einrichtung des Asylgerichts – kritisierte aber scharf die weiteren am Mittwoch von der Koalition verabschiedeten Verfassungsänderungen: „Eine Menge von Übeltaten“ werde hier beschlossen, so Fichtenbauer. Wie zuvor schon das BZÖ kritisierte auch die FPÖ die Verankerung der Sozialpartner und der Kammern in der Verfassung scharf. Auch die neuen Kompetenzen der Volksanwälte – sie dürfen in zu langen Gerichtsverfahren Fristsetzungsanträge stellen – lehnte Fichtenbauer als Eingriff in die Justiz ab. Die Conclusio des FPÖ-Justizsprechers: Hans Kelsen, der Schöpfer der österreichischen Verfassung, „würde sich im Grab umdrehen“, wenn er von den aktuellen Verfassungsänderungen erführe.

Ins Visier nahm die FPÖ auch SPÖ-Verteidigungsminister Norbert Darabos: Wegen des „Hasard-Spiels“ durch Entsendung österreichischer Soldaten brachten die Freiheitlichen einen Misstrauensantrag gegen Darabos ein – dieser wurde aber abgelehnt.

DIE BESCHLÜSSE

Der Nationalrat beschloss am Mittwoch eine Reihe von Neuerungen:

Ab Juli 2008 ersetzt das Asylgericht die bisherige Berufungsinstanz im Asylverfahren (den Unabhängigen Bundesasylsenat). Gegen Urteile des Asylgerichts können Asylwerber nicht beim Verwaltungsgerichtshof berufen.

Die Verfassung wurde von nicht mehr benötigten Bestimmungen bereinigt. Gleichzeitig beschloss man, dass Kammern und Sozialpartner ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen werden.

Verabschiedet wurde auch das Haftentlastungspaket von Justizministerin Berger.

Die Rahmenbedingungen für die Gesamtschule („Neue Mittelschule“) in Modellregionen wurden festgelegt.

Volksanwälte dürfen in überlangen Gerichtsverfahren künftig Fristsetzungsanträge stellen.

Die Winterreifenpflicht wurde eingeführt, Licht am Tagabgeschafft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.12.2007)


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