Staatsreform: Schlankheitskur für den Bundesrat

Die Presse (Fabry)
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Jedes Land soll nur drei Mandatare haben, schlagen die Regierungs-Experten vor.

Wien. Der Bundesrat könnte schon bald anders aussehen: Die von der Regierung eingesetzte Expertengruppe zur Staatsreform – sie tagte zuletzt am Montag – hat einen Alternativvorschlag erarbeitet: Demnach würde jedes Bundesland nur drei Personen in den Bundesrat entsenden, erklärte Theo Öhlinger, einer der sieben Mitglieder der Expertengruppe, der „Presse“.

Die drei Personen wären der Landeshauptmann, der Landtagspräsident sowie eine dritte vom Land ausgesuchte Person. Zum Vergleich: Momentan entsenden die Länder je nach Einwohnerzahl zwischen drei (Burgenland, Vorarlberg) und zwölf (Niederösterreich) Mandatare – insgesamt umfasst die Länderkammer 62 Personen (laut Experten-Plan wären es künftig 27). Landeshauptleute oder Landtagspräsidenten finden sich momentan nicht unter den Bundesrats-Abgeordneten.

Neue Aufgabenverteilung

Die Länderkammer könnte nach dem Vorschlag der Expertengruppe aber auch bei der Aufgabenverteilung verstärkt mitreden. Denn bei der Kompetenzverteilung soll es neben ausschließlichen Kompetenzen von Bund und Land eine dritte Säule für die bisher zwischen Bund und Ländern zersplitterten Materien geben. In diesen Bereichen – konkret geht es etwa um das Baurecht oder das Energierecht – sollen Nationalrat und Bundesrat eine sinnvolle Aufgabenteilung ausverhandeln und beschließen. Zwei Szenarien werden dabei von den Experten angedacht: Beim ersten hätte die Länderkammer ein echtes Vetorecht gegen eine vom Nationalrat beschlossene Aufgaben-Verteilung. Beim zweiten Szenario könnte der Bundesrat zwar ebenfalls gegen den Nationalrats-Beschluss stimmen. Erneuert der Nationalrat aber darauf seinen Beschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit, so müsste der Bundesrat die Kompetenzverteilung „schlucken“.

Das Szenario für die Kompetenzverteilung soll laut Experten auch dann gelten, wenn der Bundesrat nicht abgespeckt wird, sondern in der bisherigen Form bleibt. Und wenn National- und Bundesrat keine neue Verteilung der zersplitterten Kompetenzen beschließen, soll einfach die momentane Aufgaben-Verteilung aufrecht bleiben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.12.2007)


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