HADSCH: Eine Begriffsklärung

Jeder freie volljährige Muslim, der es sich leisten kann, ist verpflichtet, einmal in seinem Leben nach Mekka zu pilgern. Die „große Pilgerfahrt“, der Hadsch, kann nur während bestimmter Tage im Jahr durchgeführt werden.

Friedlich konzipiert, ist der Hadsch üblicherweise frei von Gewalt. Allerdings kam es in der Vergangenheit mitunter zu Massenpaniken, zuletzt 2006 in Mina bei Mekka: Mehr als 360 Pilger starben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.12.2007)

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