Das Kindergeld neu mindert ab sofort nicht mehr die Unterhaltsansprüche der Mütter. Mütter können durch die neue Regel mehr Geld von ihren (Ex-)Männern fordern.
Wien. Seit Jahresbeginn gelten neue Bestimmungen für das Kindergeld – und sie bringen neben neuen Bezugsvarianten auch eine unliebsame Überraschung für alle Unterhaltspflichtigen (in der überwiegenden Zahl Männer): Denn quasi durch die Hintertür werden ihre Zahlungen an die (Ex-)Gattin erhöht. Bisher betrachteten die Gerichte nämlich das Kindergeld, das eine Frau bezog, als deren Einkommen. Nun aber steht im neuen Gesetz ausdrücklich, dass das Kindergeld nicht als Verdienst gewertet werden darf. Eine Frau, die nur Kindergeld bezieht, gilt also seit 1.Jänner als einkommenslos – und darf daher jetzt mehr Geld von ihrem (Ex-)Mann einfordern. Dasselbe gilt freilich umgekehrt, wenn die Frau dem Mann Unterhalt zahlen muss.
435 statt 260 Euro pro Monat
Familienrechtsexperte Günter Tews kritisiert die Neuerung und zeigt an Beispielen, dass es sich durchwegs um spürbare Mehrleistungen handeln kann: So steigt etwa der Unterhaltsanspruch einer nicht erwerbstätigen Alleinerzieherin, deren getrennt lebender Mann monatlich 1500 Euro netto verdient (Jahresgehalt dividiert durch zwölf), von 260 auf 435 Euro pro Monat. Kleiner Trost für den Mann: Die von ihm auch zu zahlende Unterhaltssumme für das Baby beträgt infolge der neuen Regeln nur mehr 195 statt 220 Euro monatlich.
Noch deutlicher wird die Auswirkung der geänderten Gesetzeslage, wenn eine Frau sich für die neue kurze Kindergeld-Variante mit höheren Bezügen entscheidet (siehe Beispiele im Kasten).
Ist die Scheidung bereits vollzogen, so richtet sich der Unterhaltsanspruch nach der bei der Trennung vereinbarten (oder vom Richter festgesetzten) Regelung. Auch hier gilt in aller Regel, dass bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Frau das Kindergeld nicht mehr einberechnet wird.
Regierung verteidigt neue Regel
Im zuständigen Familienministerium von Andrea Kdolsky (ÖVP) will man sich zwar auf die konkreten Rechenbeispiele von Tews nicht einlassen. Man bestätigt aber auf Anfrage der „Presse“ die Neuerung, wonach das Kindergeld ab sofort nicht mehr in den Unterhalt eingerechnet wird. Die Begründung des Ministeriums: Das Kindergeld sei im Gegensatz zum einstigen Karenzgeld kein einkommensabhängiger Bezug mehr. Darauf habe man bei der Einführung des Kindergelds im Jahr 2002 zwar noch keine Rücksicht genommen – mit der nun erfolgten Novelle werde dieser Punkt aber berücksichtigt.
Die neue Regel sei zwischen den Koalitionsparteien unstrittig gewesen, so die Sprecherin von SPÖ-Frauenministerin Doris Bures (sie hat mit Kdolsky das neue Kindergeld ausverhandelt). Das Kindergeld sei schließlich eine Abgeltung dafür, dass man sich dem Kind widmet, und kein Einkommen.
Tews – er ist auch Obmann des Vereins „Dialog für Kinder“ – will sich mit der neuen Regelung jedenfalls nicht abfinden: Er möchte vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziehen. Der Weg dorthin ist freilich kein einfacher, denn man kann sich in diesem Fall nicht direkt an den VfGH wenden: Stattdessen müsste zunächst ein unterhaltspflichtiger Mann von der Frau zivilrechtlich verklagen lassen. Im Laufe des Verfahrens könnte dann ein Zivilgericht die strittige Gesetzesstelle den Verfassungsrichtern vorlegen.
AUF EINEN BLICK
SeitJahresbeginn gelten neue Kindergeld-Regeln: Damit darf diese Leistung nicht mehr als Einkommen betrachtet werden. Daraus kann sich ein höherer Unterhaltsanspruch ergeben. Familien- und Frauenministerium verteidigen die neue Regel: Das Kindergeld sei kein Einkommen, sondern eine Abgeltung des Aufwands bei der Kinderbetreuung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.01.2008)