Ein bisschen ärgern – mehr ist aber nicht drin

Die Rechte der Opposition sind eher bescheiden.

Wien. 183 Abgeordnete gibt es im Parlament. Doch nur 49 davon gehören nicht den Regierungsfraktionen an (je 21 Grüne und FPÖ, 7 BZÖ). Und das Leben in der Opposition ist nicht besonders lustig. Denn die Rechte sind vor allem bei den momentan klaren Machtverhältnissen sehr beschränkt.

Ja, eigentlich ist es sogar falsch, überhaupt von Oppositions-Rechten zu sprechen. Denn etwa im Gegensatz zu einigen deutschen Landtagen gibt es im österreichischen Parlament keine eigenen Oppositions-Rechte. Sehr wohl räumt die Nationalrats-Geschäftsordnung aber Minderheits-Rechte ein. Und diese machen sich die Oppositionellen zu Nutze. So ist es etwa sehr beliebt, die Minister mit Anfragen zu konfrontieren. Eine simple mündliche Anfrage kann in der Nationalratssitzung jeder Abgeordneter stellen. Auch kann jeder Mandatar verlangen, dass über bestimmte Teile eines zur Abstimmung stehenden Gesetzes einzeln abgestimmt wird. Das nützt freilich in der Praxis wenig, weil die Regierungsparteien auch so die von ihnen gewünschten Gesetze beschließen können.

Grünen, FPÖ und BZÖ steht es auch frei, eine „dringliche Anfrage“ zu stellen. Diese führt in der Regel am Nachmittag der Parlamentssitzung zur Debatte über das gewünschte Thema. Alternativ kann die Opposition ihre Anliegen in einer „Aktuellen Stunde“ thematisieren. Diese findet vor dem Beginn der planmäßigen Parlamentssitzung statt. Am meisten Aufmerksamkeit erreicht man freilich, wenn man für die Einberufung einer Sondersitzung sorgt – auch dieses Recht hat jeder Parlamentsklub. Freilich sind viele Minderheitenrechte limitiert: So darf etwa jede der Oppositionsparteien aufgrund ihrer wenigen Mandatare nur je einmal pro Jahr eine Sondersitzung einberufen. Losgelöst davon können natürlich stets alle Parteien Gesetzesinitiativen starten – die Opposition scheitert damit aber in der Regel an der Regierung.

Keine Chance auf U-Ausschuss

Grüne und FPÖ dürfen auch dem Rechnungshof einen Prüfungsauftrag erteilen. Die Anfechtung eines Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof kommt hingegen nicht in Frage – selbst wenn sich alle 49 Oppositionellen verbünden. Denn dafür bräuchte man ein Drittel, das heißt 61 aller Mandatare. Auch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bleibt für die Opposition ein Traum: Dafür bräuchte man die Mehrheit im Plenum. Unliebsame Minister wird man ebenfalls nie los: Ihre Absetzung können zwar alle Fraktionen beantragen. Abgesetzt werden Minister aber durch Mehrheitsbeschluss.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2008)

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