Gewerkschaft zieht gegen Puls 4 vor Gericht

(c) PULS 4 / Gerry Frank (Puls 4 / Gerry Frank)
  • Drucken

Der Privatsender hatte zwei Betriebsräte gekündigt. Der Puls-4-Geschäftsführer fühlt sich im Recht: "Betriebsräte gibt es nicht." Die Gewerkschaft der Privatangestellten will klagen.

Der Streit um die Kündigung von zwei Betriebsräten beim Privat-TV-Sender Puls 4 droht weiter zu eskalieren. Die Senderchefs erklärten bei einer Betriebsversammlung, dass die Betriebsräte gar keine mehr gewesen seien, da diese zwischenzeitlich für die Tageszeitung "Österreich" tätig waren. Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-DJP) kündigte daraufhin den Gang vors Arbeitsgericht an.

Für "Österreich" gearbeitet - im Auftrag von Puls 4

Puls 4-Geschäftsführer Markus Breitenecker lässt sich davon nicht einschüchtern. Man sei rechtlich auf "sicherem Boden", erklärt er. Es sei geprüft und "eindeutig" festgestellt worden, dass die beiden keine Betriebsräte mehr waren und sind".

Knackpunkt: Die Betriebsräte haben für "Österreich" im Online- und Videobereich gearbeitet - eine Auftragsarbeit des Privat-TV-Senders, der Sender selbst hatte die Leute zur Verfügung gestellt. Das bestritt Breitenecker nicht. Für ihn stehe trotzdem fest: "Betriebsräte gibt es nicht". Auch der dritte nicht gekündigte Mitarbeitervertreter sei kein solcher.

Diskreditierung

Die Frage, ob es sich nun um Betriebsräte handle oder nicht, habe außerdem nichts mit der Kündigung zu tun. Kurt Raunjak, einziger nicht entlassener Belegschaftsvertreter, habe bleiben dürfen, "weil er eine gute Arbeit macht". Über den Kündigungsgrund für die beiden anderen Mitarbeiter verrät er nichts.

Bei der Versammlung soll es aber persönlichen Angriffe wegen der Arbeitsleistung gegeben haben. Diese Taktik der Diskreditierung kenne man bereits von anderen Mitarbeitern, die rechtliche Probleme mit der Geschäftsführung hatten, meint der Betriebsrat. Man habe "eine bessere Taktik erwartet", sagte einer der Betriebsräte.

Rufschädigung?

Von den Gekündigten wird nun auch eine Klage wegen Ruf- beziehungsweise Kreditschädigung nicht mehr ausgeschlossen. Während der Online- und Video-Tätigkeit für "Österreich" sei man durchgehend bei Puls 4 angestellt gewesen. Für die Produktion habe man Senderinfrastruktur verwendet. Einzelne Produkte seien auch mit dem Senderlogo versehen gewesen.

Die Gewerkschaft steht hinter den Gekündigten: Diese Argumentation sei "unhaltbar", hieß es in einer Aussendung der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-DJP). Nachdem die Kündigungen nicht wie gefordert zurückgenommen wurden, werde man am Montag Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen. "Es wird jetzt immer offensichtlicher, dass sich die Geschäftsführung mit diesem Vorgehen nur politisch unbequemer Betriebsräte entledigen will", so die Gewerkschaft.

Streit um Arbeitsrecht

Der Hintergrund des Streits: Verhandlungen über arbeitsrechtliche Bedingungen bei Puls 4 waren gescheitert. Die Betriebsräte reichten Klage beim Arbeitsgericht ein. Die erste Verhandlung soll in dieser Causa am 19. Februar stattfinden. Puls-Geschäftsführer Breitenecker meinte, dass er mit verstärkter Kommunikation die "emotionalen Gräben" wieder schließen möchte. Außerdem will er erneut mit den Verhandlungen für eine Betriebsvereinbarung beginnen.

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.