Arbeiterkammer OÖ will MEL-Berater vor Gericht bringen

(c) APA (Barbara Gindl)
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Die Arbeiterkammer OÖ will Berater von Meinl European Land verklagen: Sie hätten beim Aktienverkauf Risiken verschwiegen und falsch beraten. Meinl behauptet, man habe gar keine eigenen Berater.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich wird gegen die verantwortlichen Vermögensberater von Meinl European-Land-Aktien vorgehen. Es geht um den Vorwurf der falschen Beratung und der mangelnden Risikoaufklärung. "Wo es Beweise für eine Fehlberatung gibt, werden wir für unsere Mitglieder auch das Prozesskostenrisiko übernehmen", teilte Präsident Johann Kalliauer am Mittwoch mit. Bisher hätten sich bereits 177 Betroffene bei der Arbeiterkammer gemeldet, sie hätten Verluste von 50 Prozent und mehr hinnehmen müssen, berichtete die Arbeiterkammer. "100-prozentig sichere Anlage"

Als Beispiel wird der Fall einer oberösterreichischen Familie angeführt, die im März 2007 über ihren langjährigen Versicherungsberater MEL-Aktien erworben habe. Er habe ihnen die Anlageform als 100-prozentig sicher präsentiert und auf eine Performance von 10 bis 21 Prozent Gewinn in der Vergangenheit verwiesen. Während des gesamten Gespräches sei nicht erwähnt worden, dass es sich um eine Aktie handle, bei der man im schlimmsten Fall die gesamte Einlage verlieren könne. Die Familie kaufte MEL-Aktien im Wert von 29.000 Euro. Alle bestehenden, kapitalgarantierten Veranlagungen habe sie nach eigenen Angaben auf Anraten ihres Beraters gekündigt. Als ihr das Risiko im Oktober bewusstgeworden sei, habe sie verkauft. Der Verlust: 15.000 Euro. Die Experten der AK sehen beim Prozess gute Chancen für das Ehepaar. Das "Anlegerprofil", also das Protokoll der Beratung, bestätige die Angaben der beiden weitgehend. Dazu komme, dass beide Ehepartner beim Beratungsgespräch dabei gewesen seien, was ebenfalls der Beweislage diene. Meinl-Sprecher: "Fall von Beraterhaftung"


Der Sprecher der Meinl Bank Herbert Langsner weist die Anschuldigungen zurück. MEL und auch die Meinl Bank hätten gar keine eigenen Berater.

Lachsner zufolge handelt es sich in dem von der Arbeiterkammer geschilderten Fall um einen unabhängigen Vermögensberater, der dann auch der Aufklärungspflicht unterliege. Sollte dies zutreffen, wäre es ein "klassischer Fall von Beraterhaftung", sagte Langsner.

(Ag./Red.)

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