Wie (un)abhängig ist das BIA wirklich?

(c) REUTERS (Heinz-peter Bader)
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Analyse: Die "internen Ermittler" sind nur aufgrund von Goodwill und einer mündlichen Weisung unabhängig.

Hat das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) gegen Politiker ermittelt? Warum suchten die Fahnder Ex-Kanzler Franz Vranitzky (SP) und landeten dabei bei dessen Schwiegermutter im Altenheim? Geschah dies auf Anordnung des von der VP geführten Innenministeriums?

Um diese Fragen – sie kamen durch die Aussagen des geschassten Kripo-Chefs Herwig Haidinger ans Licht – zu beantworten, tat das sonst stets im Verborgenen arbeitende BIA am Mittwoch etwas höchst Ungewöhnliches: Es ging in Person des BIA-Leiters Martin Kreutner in einer Art Charme-Offensive an die Öffentlichkeit.

Nein, man habe keinen einzigen Politiker bespitzelt, hieß es vor Journalisten. Ja, nach Franz Vranitzky sei im August 2006 im Auftrag von Bawag-Staatsanwalt Georg Krakow gesucht worden. Deshalb sei man auch im Altenheim der Schwiegermutter des Ex-Kanzlers gewesen. Auch seitens der Staatsanwaltschaft Wien wird der Auftrag an das BIA bestätigt.

Die Anklagebehörde hatte damals ein diskretes Vorgehen erbeten – nach leidvoller Erfahrung: Zuvor hatte sie andere Polizei-Einheiten beauftragt, prompt fanden sich deren Ermittlungsschritte in den Medien wieder. Nicht ohne Stolz verweist nun das BIA darauf, dass die Medien vom Vranitzky-Einsatz (es ging um die Konsulententätigkeit Vranitzkys für den Investmentbanker Wolfgang Flöttl) nichts erfuhren. Ganz so stimmt das allerdings nicht. „Die Presse“ berichtete am 23. September 2006, dass Vranitzky und Flöttl vom Staatsanwalt befragt wurden – und dass BIA-Beamte bei diesen Befragungen dabei waren.

Wie dem auch sei: Kreutner schließt aus, dass der Besuch bei Vranitzkys Schwiegermutter politisch motiviert war (etwa um deren Pflegebedürftigkeit im Zuge der Pflegedebatte auszuforschen). Man habe nur nach dem Ex-Kanzler gesucht, hätte man dessen Telefonnummer bei einer anderen Polizei-Einheit erfragt, wäre es mit der Diskretion vorbei gewesen.

Weisung zur Weisungsfreiheit

Und doch findet der BIA-Chef einen prinzipiellen „Schwachpunkt“: Die Weisungsfreiheit der aus 53 Beamten bestehenden BIA ist nirgendwo gesetzlich abgesichert. Kreutner: „Es gibt eine Weisung, dass uns keine Weisungen gegeben werden dürfen.“ Insofern wünscht sich der BIA-Leiter „größtmögliche Unabhängigkeit“. Anfragen nach der von Kreutner erwähnten Weisung sowie des Erlasses zur Einführung des BIA werden erstaunlicherweise im Kabinett von Innenminister Günther Platter (VP) zurückhaltend bis gar nicht beantwortet. „Erlässe und interne Weisungen kommunizieren wir grundsätzlich nicht an die Öffentlichkeit“, so eine Sprecherin. Und das obwohl laut Staatsrechtler Bernd-Christian Funk eine Auskunftspflicht bestehe.

Wie die „Presse“ erfuhr, handelt es sich bei der erwähnten Weisung um eine „nur“ mündliche Weisung. Und im Erlass (es gibt einen Einführungserlass vom 31.1.2001 und eine Adaptierung vom 5.3.2003) findet sich eher Allgemeines: Etwa, dass das BIA „insbesondere für die Entgegennahme und Überprüfung von Anschuldigungen und Beschwerden, die dem Bereich der Amtsdelikte zuzuordnen sind, sowie in weiteren Angelegenheiten nach Auftragserteilung durch den Leiter der Sektion IV im Einzelfall zuständig“ ist.

Für Funk ist die gerne vom Innenministerium kommunizierte Unabhängigkeit des BIA nicht existent. „Im Erlass zur Gründung des BIA steht, dass der Minister auf Interventionen verzichten werde. Tatsächlich kommt das jedoch nur einer freiwilligen Selbstbeschränkung gleich und kann jederzeit umgangen werden.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.02.2008)

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