Waren die Bawag-Ermittlungen einseitig? Dazu sagt am Dienstag Ex-Kripo-Chef Haidinger aus. Seine Angaben könnten sich dann auf das Verfahren um Helmut Elsner und Co. direkt auswirken.
WIEN. Herwig Haidinger im Bawag-Prozess – eine Kombination, die einige Sprengkraft entwickeln kann: Heute, Dienstag, ist es soweit, am 69. Verhandlungstag des Untreue-Verfahrens um Helmut Elsner und Co. tritt der Ex-Leiter des Bundeskriminalamts in den Zeugenstand („Die Presse“ berichtete exklusiv). Die große Frage lautet: Inwieweit wirkt sich die Haidinger-Aussage unmittelbar auf die gerichtliche Aufarbeitung des Bawag-Skandals aus?
Sollte sich herausstellen, dass im Vorverfahren einseitig ermittelt wurde, wäre der Schöffensenat gezwungen, einige Erhebungsergebnisse neu zu bewerten. Nachträgliche bzw. ergänzende Ermittlungen, die eigentlich in ein Vorverfahren und nicht in eine Hauptverhandlung gehören, könnten notwendig werden. Dies würde sich wohl nicht nur auf den Inhalt der Anklage sondern auch auf den ohnedies ausufernden Zeitplan auswirken.
Klar ist: Aus Sicht der Verteidigung spielt die im Innenministerium angesiedelte Affäre eine bedeutende Rolle, hatte doch Haidinger ausdrücklich von schweren Missständen bei den Bawag-Ermittlungen (sowie auch bei Klärung des Entführungsfalles Natascha Kampusch) berichtet. Demnach sei er vom VP-geführten Innenressort angewiesen worden, etwaige Hinweise auf Geldflüsse von der Bawag oder vom ÖGB hin zur SPÖ (Stichwort Parteienfinanzierung) zu liefern. Auch Ermittlungs-Unterlagen habe er dem Kabinett des Ministeriums weitergeben sollen. Als er dann deren Inhalt in den Medien fand, habe er die Weitergabe eingestellt.
Der Verteidiger des angeklagten Ex-Bawag-Aufsichtsratschefs Günter Weninger, der namhafte Strafrechts-Professor Richard Soyer, sprach am Montag von „massivsten Auswirkungen“ der Affäre auf den Bawag-Prozess. Soyer zur „Presse“: „Wenn nun rechtswidrige Weisungen des Innenministeriums behauptet werden, ist das klärungsbedürftig. Entweder muss das im Bawag-Prozess von Amtswegen geklärt werden oder das Gericht wartet ab, bis andere Stellen die Sache geklärt haben.“
So wie sich die Affäre bisher darstelle, „kann das heißen, dass bestimmte Ermittlungen unterlassen wurden, theoretisch könnten auch Beweismittel unterdrückt worden sein.“ Bleibt also abzuwarten, wie es ab dem obligaten Aufruf „Zeuge Haidinger, bitte eintreten!“ weitergeht.
Mehr als tausend Fragen
Indessen wurde am Montag (Tag 68) erneut der Gerichtsgutachter Fritz Kleiner von der Verteidigung in die Zange genommen. Kleiner hatte erklärt, dass der Investmentbanker Wolfgang Flöttl „das Risiko natürlich hätte streuen müssen“. Auch die Buchhaltung Flöttls, die nun nicht mehr vorliegt, wurde erneut erörtert. „Im Akt steht, dass die Buchhaltung an der unteren Grenze der Wahrnehmung war“, erklärte Gutachter Kleiner. Er selber habe keine Buchhaltungsunterlagen von Flöttls Firmen gesehen.
Letztlich sorgte Wolfgang Schubert, der Anwalt des Hauptangeklagten Helmut Elsner, dafür, dass einmal mehr Debatten über den Zeitplan des Verfahrens ausbrachen. Auch er wolle sich in den nächsten Tagen ausgiebig dem Kleiner-Gutachten widmen, so Schubert. Und bereite etliche Fragen vor. „Wie viele?“, wollte das Gericht wissen. Antwort: „Wahrscheinlich mehr als tausend.“
HAIDINGER ALS ZEUGE
Ex-Kripo-Chef Herwig Haidinger (Bild) sagt heute, Dienstag, als Zeuge im Bawag-Prozess aus. Seine Angaben könnten sich dann auf das Verfahren um Helmut Elsner und Co. direkt auswirken, wenn sich der Verdacht auf einseitige Ermittlungen erhärtet. Auch der Unternehmer Martin Schlaff sagt heute erneut aus. [Clemens Fabry]
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.02.2008)