Halbmond statt Gipfelkreuz: BZÖ verliert Rechtsstreit

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Dem Urteil zufolge muss BZÖ-Chef Westenthaler seine Vowürfe gegen Alpenvereins-Vizepräsident Andreas Ermacora öffentlich widerrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das BZÖ hat den Streit um den „Halbmond-Brief" aus dem Wahlkampf 2006 gerichtlich verloren. BZÖ-Obmann Peter Westenthaler muss sowohl auf der Homepage des BZÖ als auch im ORF-"Report" seine Vorwürfe gegen Andreas Ermacora, den Vizepräsidenten des Alpenvereins, widerrufen. Westenthaler hatte behauptet, Ermacora habe vorgeschlagen, anstelle eines Gipfelkreuzes einen Halbmond auf einem österreichischen Berg aufzustellen.Westenthaler stützte seine Theorie damals auf einen Brief, den er scheinbar von Ermacora selbst erhalten hatte. Dieser entpuppte sich jedoch als Fälschung. Das Schreiben, in dem Ermacora dem Integrationsbeauftragten der islamischen Glaubensgemeinschaft die Etablierung einer "islamischen Sparte des Österreichischen Alpenvereins" und "die Anbringung eines Halbmondes an einem Berggipfel der gemeinsamen Wahl" vorschlägt, war von einer Aktivisten-Gruppe in Umlauf gebracht worden, die nach eigenen Angaben testen wollte, "wie weit populistische Politiker gehen".

Westenthaler verwendete den Brief beim TV-Duell mit dem SP-Chef Alfred Gusenbauer während des Wahlkampfes 2006. Er wollte "beweisen", dass der Integrationsbeauftragte der Islamischen Glaubensgemeinschaft, SP-Gemeinderat Omar Al-Rawi, die Gipfelkreuze auf österreichischen Bergen als "ein Herrschaftszeichen des Christentums" bezeichnet hatte. Al-Rawi dementierte umgehend.

Westenthaler beharrte dennoch auf die Echtheit des Briefes, auf der Homepage des BZÖ kann man das Faksimile zwei Jahre nach dem Zwischenfall immer noch nachlesen. Das Nachrichtenmagazin "Datum" veröffentlichte eine Stellungnahme der Künstlergruppe. Darin ist zu lesen: "Jeder sehfähige Mensch erkennt das Schreiben als Fake. Weder stimmt das Datum noch der Briefkopf ." Und weiter: "Jeder verantwortungsvolle Mensch hätte die Richtigkeit des Schreibens überprüft, bevor er damit ins TV geht."
Ermarcora selbst hatte den eigentlichen Verfasser des Briefes, den freien Journalisten Gerd Millmann, der in jüngerer Vergangenheit auch mit Recherchen zu den Anti-Doping-Ermittlungen von sich reden gemach hat, angezeigt. Die Staatsanwaltschaft legte diese Anzeige jedoch zurück. Der Grund: Für eine Verfolgung wegen Urkundenfälschung hätte der Brief "im Rechtsverkehr verwendet" werden müssen. Dies war aber nicht der Fall.

Beim BZÖ hieß es dazu, das Urteil sei noch nicht bei seinem Anwalt eingelangt. Millmann wollte zu der Causa keine Stellungnahme abgeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(APA/RED)

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