Der Rechnungshof (RH) hat wieder die großzügigen Pensionsregeln in der Oesterreichischen Nationalbank gerügt. Aus einer Parlaments-Anfrage des BZÖ war neuerlich hervorgegangen, dass das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Nationalbanker zwischen 1990 bis 2006 bei 55,3 Jahren lag. Die Notenbank konterte die folgende neuerliche Kritik des RH: Es handle sich um ein "auslaufendes" System.
2,033 Mrd. Euro muss die OeNB im Jahr 2015 blockieren, um Ex-Mitarbeitern die ihnen zustehenden Pensionen bezahlen zu können, schreibt der "Kurier. Schon jetzt muss die OeNB für diesen Zweck mehr als 1,8 Mrd. Euro vorsehen. Dass die Pensionsreserve bei etwas mehr als 1.000 Mitarbeitern derartige Ausmaße erreiche, liege darin, dass Pensionsregelungen ausgesprochen attraktiv seien und den OeNB-Angestellten eine erhebliche Besserstellung gegenüber ASVG-Versicherten und Bundesbediensteten bringe.
RH-Präsident Josef Moser (Bild) äußerte im "Kurier" heftige Kritik: "Die Nationalbank hat die Reformschritte, die ergriffen wurden, um die Finanzierbarkeit des Pensionssystems sicherzustellen, nicht voll nachvollzogen." Schon 2006 hatte der RH das teure Pensionssystem kritisiert.
So gelte für alle vor 1993 eingetretenen Bediensteten eine lukrative Pensionsregelung: Sie können mit 55 Jahren in Pension gehen, benötigen für den Pensionsantritt lediglich 35 Dienstjahre, dürfen aber mit 85 Prozent des Letztbezuges rechnen. "Ein vergleichbarer Bundesbeamter muss um zehn Jahre später in Pension gehen, braucht dafür aber um zehn Dienstjahre mehr", so die Kritik Mosers.
Die OeNB hat am Sonntag eine "Klarstellung" ausgeschickt und die bisherigen Reformen aufgezählt: Seit Beginn der 90er Jahre führe man einen schrittweisen, kontinuierlichen und "sehr nachhaltig wirksamen" Reformprozess durch.
Für die seit dem 1. Jänner 2007 neu eingetretenen bzw. eintretenden Dienstnehmer wurde das Dienstrecht geändert. Eckpfeiler sei die Einführung eines ausschließlich beitragsorientierten Pensionskassensystems gewesen, das über die Beitragsleistung hinausgehend keine Leistungsverpflichtung der OeNB vorsehe.
Die OeNB brachte zudem in Erinnerung, dass ihre Mitarbeiter keine Bundesbeamte, sondern Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft seien, die über Einzeldienstverträge verfügten.
(APA)