Die Politik streitet über den Termin einer Steuerreform, die „Presse“ befragt Fachleute über Inhalte. Fazit: Eine Senkung der Lohnnebenkosten allein ist den Steuerexperten zu wenig.
Der Streit zwischen SPÖ und ÖVP, wann denn nun eine Steuerreform kommen soll, zeigte am Freitag erstmals merkliche Ermüdungstendenzen. Die Politiker beschränkten sich mehr oder weniger auf Wiederholungen. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) erhielt Unterstützung von Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel und ÖGB-Chef Rudolf Hundstorfer. Beide wollen auch, dass die Steuerreform schon am 1. Jänner 2009 wirksam wird – und nicht erst ein Jahr später, wie dies die Volkspartei wünscht.
Aus Sicht der SPÖ soll die Reform jenen 5,5 Millionen Österreichern zugutekommen, die monatlich weniger als 4000 Euro brutto verdienten. Sie sollen bis zu 500 Euro pro Jahr weniger Steuern zahlen. Am Steuersystem an sich soll sich jedoch kaum etwas ändern.
Das aber sei dringend notwendig, sagen Steuerexperten im Gespräch mit der „Presse“. Natürlich sei die Entlastung der Arbeit das vorrangige Ziel. Dabei sollte man aber nicht nur auf die Bezieher kleiner Einkommen Rücksicht nehmen. Auch Besserverdiener müssen entlastet werden, meint das Gros der Fachleute. Denn nur so könnten Spitzenkräfte in Österreich gehalten werden. Die Unternehmen – genauer: die Kapitalgesellschaften – sind in den vergangenen Jahren zwar spürbar entlastet worden. Doch die Senkung der Körperschaftsteuer auf 25 Prozent und die Einführung der Gruppenbesteuerung helfe vor allem den größeren Unternehmen.
Kleinunternehmen in Steuerfalle
Anders ausgedrückt: Der große Stahlkonzern wurde entlastet und zahlt höchstens 25 Prozent Steuer für seinen Gewinn – der kleine Schlosserbetrieb muss hingegen weiterhin bis zu 50 Prozent Einkommensteuer berappen. Ex-Finanzminister Hannes Androsch (SPÖ) sieht nun die Gefahr, dass bei der nächsten Steuerreform erneut „auf die Klein- und Mittelbetriebe vergessen wird“.
KPMG-Steuerexpertin Barbara Polster-Grüll weist auf veraltete und „ungerechte“ Gebühren hin. Rechtsgeschäftsgebühren, die zum Beispiel bei der Errichtung von Miet-, Kredit- oder Bürgschaftsverträgen anfallen, gehörten abgeschafft, fordert sie. Diese „Bagatellsteuern“ führen dazu, dass oftmals bei Geschäften auf schriftliche Verträge verzichtet wird.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.03.2008)