Leichen im Keller, die gefunden werden wollten

BAWAG-GELDER AN SPÖ? Brisante Unterlagen im Keller von Ex-Bawag-Chef Walter Flöttl.

WIEN. Die größte Überraschung des Bawag-Verfahrens ist die Tatsache, dass es nach 77 Verhandlungstagen immer noch Überraschungen gibt. So verlautet das Gericht Freitagvormittag, dass im Keller des Wohnhauses von Ex-Bawag-Chef Walter Flöttl Kisten mit „Korrespondenzen“ gefunden wurden, die den Verdacht der Parteienfinanzierung nahelegen.

Demnach könnte die Gewerkschaftsbank Bawag in den 70er- und 80er-Jahren die SPÖ und auch den ÖGB und den Konsum mit bestimmten „Aufwendungen“ (Zitat Staatsanwaltschaft Wien) bedacht haben. Umfang: eine Milliarde Schilling (ca. 72 Mio. €).

Zurück in die Gegenwart, Montag, 25.Februar2008: Auf Anregung von Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner – er ist der Hauptangeklagte in dem seit Juli 2007 laufenden Untreue-Verfahren um Karibik-Geschäfte der Bank – sucht die Soko „Bawag“ im privaten Keller des einstigen Bawag-Generals Walter Flöttl (Elsners Vorgänger) nach alten Unterlagen. Die Suche verläuft ergebnislos. Zur Erklärung: Walter Flöttl ist bereits 84 Jahre alt, lebt in einem Penthouse am Fleischmarkt (Wien, 1.Bezirk) und ist der Vater des nun ebenfalls angeklagten Investmentbankers Wolfgang Flöttl.

Mittwoch, 27.Februar: Elsners Anwalt Wolfgang Schubert erhält einen Hinweis – man möge doch noch einmal in den verwinkelten Altbaukeller gehen; Flöttl sen. verfüge über zwei weitere, bisher nicht durchsuchte Kellerabteile. Zu dem geheimnisvollen Hinweisgeber, der sich sicher nicht ohne Grund gerade an die Elsner-Verteidigung wendet, sagt Schubert nur so viel: Es handle sich um eine ihm seit längerem bekannte, durchaus ernst zu nehmende Person.

Schubert informiert die Vorsitzende des Bawag-Prozesses, Richterin Claudia Bandion-Ortner, diese schickt die Soko ein zweites Mal aus. Diesmal melden die Beamten sehr reiche „Beute“. Die Richterin traut ihren Ohren kaum und fährt selber hin. 18 Kisten voll mit alten Bawag-Unterlagen werden abtransportiert. Walter Flöttl hat nichts dagegen. Das Material wird beschlagnahmt. 15 Kisten enthalten zu einem Gutteil Bawag-Vorstands- und Aufsichtsratsprotokolle zu den ersten Karibik-Geschäften (1987–1994). Diese fielen in die Ära von Walter Flöttl und wurden von Flöttl jun. gewinnbringend durchgeführt („Vater/Sohn-Geschäfte“). Eine Klarstellung: Derzeit sind schwerpunktmäßig die verlustreichen „Karibik II“-Geschäfte (1995–2000) Gegenstand des Prozesses.

Kisten „auffällig platziert“

Während also die genannten 15 Kisten ihrer Auswertung harren, genießen drei der insgesamt 18 beschlagnahmten Schachteln besonders hohe Aufmerksamkeit: Eine trägt die Aufschrift „Karibik“, auf einer steht „Bawag/Aktien/Rendite“ und eine ist beschriftet mit „Leistungen der Bawag für ÖGB“. Die beiden letztgenannten Schachteln waren, so verkündet die Richterin am Freitag, „auffällig platziert und schön beschriftet“. Mehr noch: Diese Kisten standen in einem Regal auf Augenhöhe und waren kein bisschen staubig. Kurzum: Sie sollten gefunden werden. Noch am Montag hatte die Richterin gesagt: „Mal sehen, ob wir Leichen im Keller finden.“

Freitagnachmittag: Die aus den Kisten geholten „Korrespondenzen“ werden den Prozessbeteiligten gezeigt, Kopien werden vorerst nicht erlaubt. Erster Verdacht: Die Bawag könnte den ÖGB, die SPÖ und den Konsum bis 1988 mit insgesamt etwa einer Milliarde Schilling (ca. 72 Mio. €) versorgt haben.

Das Gericht liefert ein Beispiel: Möglicherweise habe die Bawag Beteiligungen zu überhöhten Preisen erworben und den ÖGB bzw. die SPÖ in irgendeiner Form davon profitierten lassen. Beim Stichwort Beteiligungen kommt die Rede auf die Druckerei „Elbemühl“. Der mitangeklagte Ex-Bawag-Aufsichtsrats-Chef Günter Weninger winkt ab: „Die Druckerei gehörte dem ÖGB. Es gab, soweit ich weiß, keine Übernahme durch die Bawag.“ Auch die anderen Angeklagten geben sich ratlos. Ex-Bawag-Chef Johann Zwettler (Elsners Nachfolger) sagt, er wisse lediglich, dass der ÖGB „immer eine gute Verzinsung für seine Einlagen in der Bawag bekommen habe“.

Strafrechtlich gesehen scheint die Suppe dünn zu sein: Sollte es tatsächlich Parteienfinanzierung gegeben haben – und sollte diese illegal gewesen sein, kommt für die Beteiligten in erster Linie das Delikt „Untreue“ (Strafrahmen: bis zu zehn Jahren Haft) in Frage. Dieses wäre aber verjährt. Allerdings findet sich in einer Kiste auch ein Schriftstück, das auf eine Fortsetzung der alten „Aufwendungen“ schließen lässt.

Denkbar ist auch, dass die Unterlagen gefälscht sind. Fest steht: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen (noch?) unbekannte Täter. Aktuelle Kernfragen laut Anklagebehörde: Gab es solche „Aufwendungen“ der Bawag – wenn ja, „sind diese rechtmäßig erfolgt“?

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.03.2008)


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