Rechtslage: Das Parlament bleibt still, wenn Fischer das will

Der Präsident könnte sofort den Nationalrat auflösen und für Neuwahlen sorgen. Realistisch ist das aber nicht.

Wien.Auch der Präsident ist im Zuge der politischen Krise in aller Munde. So meinte Böhler-Uddeholm-Chef Claus Raidl, dass Heinz Fischer mit der Auflösung des Nationalrats drohen soll, falls sich die Regierung nicht zusammenreißt.

Nun: Tatsächlich gibt die Verfassung dem Bundespräsidenten die Möglichkeit, das Parlament aufzulösen. Der Nationalrat könnte sich dagegen nicht wehren, der Bundespräsident hätte selbst keine Folgen zu befürchten. Einzige in der Verfassung festgehaltene Bedingung für die Auflösung des Nationalrates: Der Bundespräsident darf nur einmal aus dem selben Grund das Parlament absetzen.

Die Folgen eines solchen (bisher nie geschehenen) Handelns wären gravierend: Alle Abgeordneten würden sofort ihr Amt verlieren. Nur der Hauptausschuss im Parlament bestünde weiter. Die Macht im Lande läge in der Hand von Fischer und dem Hauptausschuss – sie könnten im Einklang Notverordnungen erlassen. Neuwahlen müssten rasch abgehalten werden, sodass es innerhalb von hundert Tagen ein neues Parlament gibt. Doch ausgerechnet für die streitbare Regierung hätte die Parlamentsauflösung (zumindest bis zur Neuwahl) keine persönlichen Konsequenzen: Kanzler und Minister blieben in ihren Ämtern.

Aber faktisch ist diese Auflösungs-Variante ohnedies nur für Extremfälle gedacht, betont im Gespräch mit der „Presse“ Verfassungsexperte Theo Öhlinger. Es schiene nicht gerechtfertigt, wenn Fischer jetzt zu diesem Mittel greifen würde – und überdies: „Wir haben ein Problem der Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und nicht des Parlaments“, so Öhlinger.

Absetzung der Regierung möglich

Freilich könnte Fischer auch gegen die Regierung tätig werden. Die Verfassung ermöglicht ihm, wahlweise den Kanzler oder die gesamte Regierung zu entlassen. Auch dafür bedarf es keiner besonderen Gründe. Nicht gestattet ist es Fischer, im Alleingang nur bestimmte Minister abzusetzen. Will der Präsident bloß einzelne „Streithanseln“ los werden, müsste er Alfred Gusenbauer zwischenschalten: Auf Wunsch des Kanzlers kann der Präsident einzelne Minister entlassen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2008)

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