Zweiter Tag im Terror-Prozess: Wurde der Computer des Terror-Angeklagten Mohamed M. illegal angezapft? Es müsse sich um einen „Trojaner“ (Spionageprogramm) gehandelt haben.
WIEN. Zweiter Verhandlungstag im Verfahren gegen das junge Wiener Islamisten-Paar, dem Mitgliedschaft in der „al-Qaida bzw. in anderen (...) radikal-islamischen Terrornetzwerken“ (Anklage) vorgeworfen wird: Die 21-jährige Mona S., die am Montag voll verschleiert im Gerichtsaal erschien und vom Richter deshalb des Saales verwiesen wurde, verzichtet am Mittwoch auf einen neuerlichen Auftritt. Für sie gilt: Solange sie nicht bereit ist, ihr Gesicht unverhüllt zu zeigen, wird in ihrer Abwesenheit weiterverhandelt.
Indessen wird auch an anderer Front gerungen. Waren die polizeilichen Ermittlungsmethoden, die der Terror-Anklage zu Grunde liegen, rechtmäßig? Der 22-jährige Mohamed M. und Mona S. sollen durch Veröffentlichungen von Texten im Internet terroristische Aktivitäten entfaltet haben.
Darüber hinaus sollen sie an der Erstellung eines „Drohvideos“ gegen die deutsche und die österreichische Regierung mitgewirkt haben. Um dies zu dokumentieren hatte die Polizei einen Großen Lauschangriff gegen M. durchgeführt. Beamte des Verfassungsschutzes und der Sondereinheit Observation waren unbemerkt in M.'s Wohnung eingedrungen und hatten ein Programm am PC des Verdächtigen installiert, das den Ermittlern Screenshots („Bildschirmfotos“) im Minutentakt und eine Aufzeichnung der Tastatur-eingaben lieferte. Zusätzlich „verwanzten“ sie die Wohnung, hörten sein Telefon ab und überwachten den Eingang per Video.
Anwalt: Beweise unzulässig
Lennart Binder, Verteidiger des angeklagten Paares, erklärt, es sei eine „Angriffs-Software“ auf dem PC des Angeklagten installiert worden. Es müsse sich um einen „Trojaner“ (Spionageprogramm) gehandelt haben. Und dies sei – noch – unrechtmäßig. Diese Art der Online-Fahndung derzeit Gegenstand politischer Debatten. Laut Binder dürften die „unzulässig gewonnenen“ Beweisergebnisse nicht verwertet werden.
Staatsanwalt Michael Klackl hat den Einsatz illegaler Software bereits am Montag zurückgewiesen („kein Trojaner“) und erläutert am Mittwoch am Rande des Prozesses auf Fragen der „Presse“: Selbst wenn ein „Trojaner“ verwendet worden wäre, sei dies nicht entscheidend. Es komme darauf an, ob man von außen, also etwa per Mail, in das System eindringt. Dies sei nicht passiert, da Beamte mit richterlicher Genehmigung in der Wohnung gewesen seien. Vor allem aber habe man nicht auf gespeicherte Daten gegriffen. Dies wäre illegal gewesen. Zwei Beamte, ein Verfassungsschützer und ein Sonderermittler, sagen als Zeugen, dass M. unter Zwischenschaltung eines Servers (Rechner) 35 Prozent seines Datenverkehrs anonym abgewickelt habe. Es sei erwiesen, dass M. nach Auftauchen des „Drohvideos“ geschrieben habe: „Man fürchtet sich vor der Front, bei Gott, das Video hat etwas bewirkt.“
Außerdem habe M. einen Text in einem Internet-Forum verfasst, der Anschlagspläne auf die Fußball-EM beinhaltet habe. M. beschimpft die Zeugen, als „Marionetten der Amerikaner“, die „auf Zuruf der CIA“ arbeiteten. Der Vater des Mannes bezeichnete die Vorwürfe der Anklage als Witz, die Eltern der 21-Jährigen verteidigten das Festhalten ihrer Tochter an der Verschleierung.
AUF EINEN BLICK
Zwei Ermittler, die in den Zeugenstand gerufen wurden, belasteten am zweiten Tag des Terror-Prozesses gegen ein islamistisches Paar, den Angeklagten Mohamed M. (22). Dieser beschimpfte die Zeugen. Der Prozess wurde unterbrochen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2008)