Terror-Prozess bald ohne Angeklagte?

(c) AP (Ronald Zak)
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Eklat am dritten Verhandlungstag. Mohamed M. tobte, die Verhandlung wurde unterbrochen. Die Verteidigung will vermeiden, dass PC-Daten des Angeklagten als Beweise verwendet werden.

WIEN. Schon wieder ein Eklat beim Terror-Prozess: Nachdem schon die Mittwoch-Verhandlung wegen Schimpftiraden des Angeklagten Mohamed M. unterbrochen werden musste, ging es gestern, Donnerstag, noch heftiger zu. Der 22-Jährige rief in Richtung Richterbank: „Sie sind nicht hier, um Gerechtigkeit zu finden, sondern um mich zu verurteilen.“ Dabei sprang M. auf und machte eine Drohgebärde. Die Justizwache brachte M. aus dem Saal.

Ehe er abgeführt wurde, hatte der gebürtige Wiener ägyptischer Abstammung Beschimpfungen ausgestoßen. Als dann sechs Uniformierte einschritten, begann er um sich zu schlagen. Dadurch fiel eine Leinwand um, auf der zuvor Internet-Videos von Geisel-Tötungen gezeigt worden waren. Mohamed M. und die 21-jährige Mitangeklagte Mona S. (sie darf solange nicht am Prozess teilnehmen, bis sie auf die Verschleierung ihres Gesichts verzichtet) hatten sich diese Videos auf ihre Computer heruntergeladen.

Im Anschluss an die Video-Vorführung beschwerte sich M.: „Das Ganze dient dazu, die Geschworenen absichtlich emotional zu beeinflussen.“ Er habe sich die Videos nur beschafft, um die Geiselnehmer besser verstehen zu können. Außerdem habe er auch Videos von Verbrechen der US-Armee im Irak auf seinem PC gespeichert – „Warum wird das nicht gezeigt?“ Darauf sagte der Richter zu M., die Anklage laute auf Mitgliedschaft in einer Terror-Vereinigung und nicht auf Mitgliedschaft in der US-Armee. Das war der Punkt, als M. die Nerven verlor.

Nach einer 15-minütigen Unterbrechung der Verhandlung wurde M. wieder in den Saal eskortiert. Nun stellt sich die Frage, wie lange der Richter die Ausbrüche des Angeklagten noch hinnimmt. Freilich kann das Gericht M. wegen „ungeziemenden Benehmens“ dauerhaft des Saales verweisen. Aber genau das will der Senat (Vorsitz: Norbert Gerstberger) vermeiden, zumal diese Sanktion bereits über Mona S. verhängt wurde.

Indessen stellte Verteidiger Lennart Binder den Antrag, jene Daten, die die Ermittler durch Überwachung des Computers von M. beschafft hatten, zu löschen. Das Material sei auf unzulässige Art gewonnen worden, dürfe nicht als Beweis verwendet werden.

Kritik der Arge Daten

Auch Arge-Daten Obmann Hans Zeger, der als Experte der Verteidigung vom Gericht zugelassen wurde, kritisierte das Vorgehen der Polizei. Man habe offenbar keine technischen Maßnahmen getroffen, um Zugriffe auf gespeicherte Dateien zu unterbinden. Der Lauschangriff auf die Wohnung des Verdächtigen war zwar genehmigt worden, dabei darf der PC aber nur im Bereich Telekommunikation (z. B. Mailverkehr) angezapft werden. Die Polizei hatte aber auch ein Programm am PC des Verdächtigen installiert, mit dem jede Tastatur-Eingabe aufgezeichnet worden war.

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch (12.3.). fortgesetzt. Sollte der Geschworenen-Senat aufgrund des Antrages der Verteidigung einen EDV-Spezialisten als Gutachter bestellen, dürfte die Verhandlung um „Internet-Terrorismus“ bis weit in den April oder noch länger dauern.

AUF EINEN BLICK

Mohamed M. (22)verlor erneut die Nerven. Wieder musste der Prozess unterbrochen werden. Die Verteidigung will vermeiden, dass PC-Daten des Angeklagten als Beweise verwendet werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2008)

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