Terror-Prozess: Toben vor Gericht, Fetzen vor Gesicht

(c) APA (HELMUT FOHRINGER)
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Vor der Urteilsverkündung rastet Mohamed M. erneut aus. Weil sie sich weigert, ihren Schleier abzulegen, darf die mitangeklagte Mona S. zur Urteilsverkündung nicht in den Saal.

WIEN. Turbulent und mit einigen heftigen Wortmeldungen ist der vierte und letzte Verhandlungstag im Wiener Terror-Prozess zu Ende gegangen: Noch bevor Staatsanwalt Michael Klackl sein Schlussplädoyer halten konnte, rastete der Angeklagte Mohamed M. - erneut - aus: Als nämlich Richter Norbert Gerstberger dem 22-Jährigen verweigerte, in einer Verhandlungspause am Nachmittag mit seiner mitangeklagten Lebensgefährtin Mona S. zu sprechen.

Mohamed M.: "Sie tun mir weh"

Daraufhin kam es zu turbulenten Szenen: Vier Justizwachebeamte wollten Mohamed M., der als Mitglied des Terrornetzwerkes al-Qaida oder "eines anderen international tätigen radikal-islamischen Terrornetzwerkes" angeklagt war, abführen, woraufhin dieser um sich schlug und mehrmals "Sie tun mir weh" in den Saal schrie. Mit Mühe führte ihn das Wachpersonal schließlich ab. Verwandte und Freunde der Angeklagten im Publikum protestierten lautstark. "Das ist Misshandlung", rief die Mutter von Mona S.
Bereits am dritten Verhandlungstag war Mohamed M. nach einem Wutanfall von sechs Wachebeamten aus dem Saal getragen worden.

Davor war auch Mona S., die mit Mohamed M. nach islamischen Recht verheiratet ist, aus dem Saal verwiesen worden, weil sie sich erneut geweigert hatte, ihren Schleier abzulegen. So blieb ihr das Schlusswort der Geschworenen am frühen Abend verwehrt, wogegen Mohamed M. heftig protestierte. "Für uns gibt es nicht einmal die Tierrechte", kritisierte er. Wenn es in Österreich die Todesstrafe gebe, "würde sie der Staatsanwalt für mich verlangen". Das Gericht habe sein Leben zerstört, "obwohl es keine Beweise gibt, dass ich einen Anschlagplan veröffentlicht habe".

Urteilsverkündung in der Zelle

Der Staatsanwalt sah das naturgemäß anders. In seinem Schlussplädoyer hieß es, von den Angeklagten gehe eine "beträchtliche Gefährlichkeit im Sinn einer ideologischen Aufbereitung des Terrors" aus. Der Verteidiger bezeichnete die Anklage "als derart überzogen, dass sie nicht ernst genommen werden kann".

Richter Gerstberger entschied, Mona S. von der Urteilsverkündung auszuschließen. Das Urteil werde ihr in ihrer Gefängniszelle mitgeteilt, hieß es. Seit Verhandlungsbeginn hatte sich die 21-Jährige geweigert, den Gesichtsschleier abzulegen - und war daher gleich am ersten Tag des Saales verwiesen worden. Seither sorgt die Frage, ob eine Angeklagte voll verschleiert vor Gericht auftreten darf, für hitzige Debatten.

Richter: "Fetzen vor dem Gesicht"

Mona S. erbat am Mittwoch, im Saal eine mündliche Stellungnahme abgeben zu dürfen. Richter Gerstberger erlaubte Mona S. auf dem für Angeklagte vorgesehenen Sessel vor dem Richtertisch Platz zu nehmen. Erste, leise vorgetragene Worte der jungen Frau waren nicht zu verstehen, das Saal-Mikrofon war nicht eingeschaltet. Woraufhin Richter Gerstberger meinte: "Es ist jemand relativ schwer verständlich, der einen Fetzen vor dem Gesicht hat." Später schwächte er ab: "Ich bin bereit, das zurückzunehmen, wenn sich dadurch jemand beleidigt fühlt".

Damit war der Auftritt der von oben bis unten verschleierten Frau auch schon wieder zu Ende. Justizwachebeamte eskortierten sie aus dem Saal. Da sie ihrem eigenen Prozess beiwohnen darf, sobald sie sich bereit erklärt, ihr Gesicht zu enthüllen, sollte Mona S. wie bisher in einem Nebenzimmer warten. Verteidiger Lennart Binder wandte ein, dass das Warten seiner Mandantin nicht zumutbar sei. Diese sei "krank" _ "sie hält das psychisch nicht aus". Der Richter stellte Mona S. daraufhin frei, in ihre Zelle zurückzukehren.

"Übersetzen - keine Straftat"

Daraufhin wurde ihre Stellungnahme verlesen, in der sie sich gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft wehrt, sie habe "propagandistische Botschaften" im Internet, mit denen "die Ideologie der al-Qaida verbreitet" worden sei, ins Deutsche übersetzt. "Gott weiß es am besten: Ich habe nichts Unrechtes getan. Übersetzen sei "keine Straftat". Sie habe eben Botschaften von "Widerstandsgruppen" im Irak übersetzt - "wir waren der Meinung, man sollte nicht einseitig von den USA informiert werden." "Gott weiß am besten, dass wir nicht die al-Qaida vertreten haben, sondern nur den Islam."

AUF EINEN BLICK

Im Finale des Wiener Terror-Prozesses wollte die 21-jährige voll verschleierte Mona S. eine Stellungnahme abgeben, musste aber den Saal erneut verlassen, da sie sich weigerte, ihr Gesicht zu enthüllen. Ihr und ihrem Lebensgefährten Mohamed M. (22) werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2008)

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