Anstatt den Bundesrat zu reformieren, sollte man ihn lieber gleich abschaffen – und seine Aufgaben den Landtagen übertragen.
Freilich, für österreichische Verhältnisse ist der Entwurf der Regierungsexperten mutig: So soll es in der Länderkammer keine eigenen (teuer bezahlten) Abgeordneten mehr geben. Stattdessen entsendet jedes Land den Landeshauptmann, den Landtagspräsidenten und eine dritte Person. Sie verfügen zusammen über eine Stimme, die sie im Namen des Landes zur Annahme oder Ablehnung von Bundesgesetzen abgeben.
Doch wozu braucht man den Bundesrat noch, wenn jedes Land nur über eine Stimme verfügt? Diese Stimme könnte das jeweilige Land auch abgeben, indem es bei einer Landtagssitzung über die Annahme von Bundesgesetzen abstimmt. Das wäre demokratiepolitisch wertvoller: Denn im Landtag sitzen die Vertreter aller gewählter Parteien. In der Experten-Variante würde hingegen die Landeshauptmann-Partei die Linie des Bundeslandes bestimmen. Schließlich kommt der Landtagspräsident – also der zweite in den Bundesrat entsandte Mandatar – in aller Regel von der Partei des jeweiligen Landesvaters. Und selbst in der Expertengruppe ist das eigene Modell umstritten: So stößt sich Peter Kostelka an der mangelnden Gewaltenteilung, wenn der Regierungschef eines Landes im Bund als Abgeordneter fungiert.
Wenn die Bundesrats-Agenden auf die Landtage übergehen, hätte das auch noch einen Vorteil: Im Bundesrat wurde oft nach Parteiinteressen abgestimmt – in den Landtagen dürften die Landesinteressen eine größere Rolle spielen. (Bericht: S. 4)
philipp.aichinger@diepresse.com("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2008)