Freispruch für Ernst Geiger

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Der frühere Wiener Kripo-Chef Ernst Geiger wurde bei der Wiederholung seines Prozesses vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs im Zweifel freigesprochen. Hintergrund des Verfahrens war der Wiener "Polizei-Krieg".

WIEN. Die Sensation ist perfekt. Wiens Ex-Kripo-Chef Ernst Geiger (53) wurde Donnerstag, am späten Abend, freigesprochen. Dem suspendierten Juristen war Amtsmissbrauch vorgeworfen worden. Der Staatsanwalt war der Überzeugung, dass Geiger dem früheren Geschäftsführer einer Sex-Sauna einen Razzia-Termin verraten habe. Der nun im Zweifel für den Angeklagten ergangene Freispruch ist noch nicht rechtskräftig, da sich Staatsanwalt Friedrich König eine Erklärung vorbehielt.

Die 50-minütige Begründung des Urteils, in der Richterin Minou Factor schwere Kritik an der Amtshandlung in Sachen "Sauna-Affäre" geübt hatte, wurde gefolgt vom Beifall des Publikums. Geiger (Verteidigung: Manfred Ainedter) fiel gleich im Anschluss an die Verhandlung seiner Ehefrau und seiner Tochter in die Arme. Tränen flossen. Die erste Reaktion des hochrangigen Beamten: "Ich bin erleichtert und müde zugleich."

Alles oder nichts


Bis zuletzt schwankte der 53-jährige - früher viel geehrte - Polizei-Hofrat zwischen Bangen (Verurteilung) und Hoffen (Freispruch). Das Gericht hatte es spannend gemacht. Nachdem der OGH den ersten Geiger-Prozess aufgehoben und sinngemäß erklärt hatte, der Fall sei entweder mit Freispruch oder mit einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs zu lösen, ging es für den seit März 2006 suspendierten Beamten um alles oder nichts. Eine milde Verurteilung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (so lautete der Schuldspruch im ersten Verfahren, Strafe: drei Monate bedingt) kam jedenfalls nicht mehr in Frage.

Das "Rennen" war also völlig offen. Das Gericht ließ in den vergangenen vier Prozesstagen vorerst keine Präferenz erkennen, widmete sich immer den Ungereimtheiten jener Amtshandlung, mit der die "Sauna-Affäre" ins Rollen gekommen war.

Federführend war damals der Chef der Kriminaldirektion 1, Roland Frühwirth. Er musste noch am Donnerstag, wenige Stunden vor Urteilsverkündung, erneut harte Kritik an seiner damaligen Vorgangsweise einstecken. Herbert Hutter, der Beamte, der einen Prüfbericht zu der folgenschweren Amtshandlung verfasst und diese als mangelhaft bezeichnet hatte, wurde zum zweiten Mal als Zeuge einvernommen.

Wie berichtet, besteht der Verdacht, dass gegen den (mittlerweile verstorbenen) Betreiber der Simmeringer Sex-Sauna "Goldentime" Wolfgang Bogner, einen guten Freund Geigers, vor allem deshalb wegen des (letztlich haltlosen) Verdachts auf Zuhälterei ermittelt wurde, um Geiger in eine Falle tappen zu lassen. Telefonate zwischen Bogner und Geiger waren per Telefonüberwachung aufgezeichnet worden. Aus diesen Tonbändern strickte die Anklage eine, wie sie sagte "lückenlose Indizienkette."

Grundfrage des Verfahrens war nun eben: Hat der Angeklagte seinem Freund Bogner einen Razzia-Termin verraten und damit die Kontrollrechte der Republik Österreich verletzt (ist gleich Amtsmissbrauch)? Laut Staatsanwalt war das der Fall. Geiger hat das immer bestritten. Den "Verrat" hört man auch nicht auf den Tonbändern.

Ständige Streitereien


Schon im ersten (aufgehobenen) Verfahren oblag die Telefonüberwachung der Auslegung des Gerichts. Man kam damals nur aufgrund gewisser Äußerungen Bogners zu dem Ergebnis, dass Geiger bei einem Kaffeehausbesuch mit Bogner den Termin ausgeplaudert habe müsse.

Im nunmehrigen (zweiten) Verfahren wurde eben diese Grundfrage durch die fortgesetzte Analyse der "Sauna-Amtshandlung" überlagert. Dafür wies die Verhandlung streckenweise einen durchaus beachtlichen kabarettistischen Wert auf. Das beweist folgender Dialog: Geigers Anwalt Manfred Ainedter wollte aus einem Schriftstück vorlesen. Richterin Minou Factor: "Woher ist das Papier?" Anwalt: "Aus dem Akt." Richterin: "Welche Aktennummer?" Anwalt: "Weiß ich nicht, der Akt wird ständig umnummeriert." Richterin: "Der Akt wird nicht umnummeriert." Anwalt: "Ja sicher wird er ständig umnummeriert." Richterin: "Also woher ist das Papier?" Verteidiger: "Aus dem Akt. Ich hab's mir ja nicht selber geschnitzt." Richterin: "Sie haben einen ungeordneten Haufen, warum haben Sie keine Kopie für den Akt?" Anwalt: "Weil der Akt ständig umnummeriert wird." Richterin: "Ich werde dieses Schriftstück jetzt verlesen und bitte geben Sie mir das Schriftstück jetzt in meine Hand."

Es waren diese Streits, garniert mit stimmgewaltigen Einschüben des Staatsanwaltes, die die Schriftführerin Donnerstagnachmittag zu dem verzweifelten Ausruf "Ich hör' nix" und die Richterin zu der Bemerkung "Es reicht gründlich" bewegten. Das unterstrich sie dann gleich noch einmal: "Es reicht wirklich hier schon." Wer will dem noch etwas hinzufügen?

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2008)

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