Tag 80 im Bawag-Prozess. Helmut Elsner fordert einen neuen Gerichtsgutachter.
WIEN. Tag 80 des Bawag-Prozesses und kein Ende der Verteidiger-Fragen an Gerichtsgutachter Fritz Kleiner: Nachdem Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner eine (wohl rhetorische) Frage an Kleiner stellt: „Wie lange soll ich mir den Schwachsinn noch anhören?“, geht es wieder um Investments des Bankers Wolfgang Flöttl. Dabei arbeitet Elsner-Verteidiger Wolfgang Schubert heraus, dass Flöttl im Laufe der Zeit immer mehr Risiko nahm.
„Von 1995 bis 1998 hat sich das Handelsverhalten Flöttls dramatisch verändert.“ Flöttl habe die Spekulationsgelder der Bawag in Form von Krediten erhalten; so gesehen habe er stets in der Lage sein müssen, die Kredite zurückzuzahlen. Dies wäre nur bei breiter Investment-Streuung möglich gewesen. Tatsächlich aber habe Flöttl die gesamte Strategie auf fallenden Yen ausgerichtet. Auch Gutachter Kleiner konstatiert: „Eine Verstärkung des Risikos bis 1998 ist absehbar.“
Schubert erinnert nun an einen Beweisantrag, den er in Elsners Namen bereits am 27. September 2007 gestellt und am 18. Februar 2008 ergänzt hatte: den Antrag auf Beiziehung eines neuen Gerichtsgutachters für Wertpapierhandel. Elsner bemängelt in dem Antrag auch folgendes: „Für über eine Milliarde Euro fehlt jeder objektive Nachweis des Geldverbleibs.“
Gutachter Kleiner hatte zwar keine Hinweise dafür gefunden, dass die an Flöttl übertragenen Bawag-Mittel noch irgendwo geparkt sein könnten – es war bisher aber unmöglich jede einzelne der zahllosen über Broker gelaufenen Spekulationen nachzuvollziehen. Weiters beantragt Elsner die Öffnung der Flöttl-Konten bei der Bank of Bermuda.
Die Tatsache, dass das Gericht über dieses Antrags-Bündel noch nicht entschieden hat, lässt den Schluss zu, dass die Forderungen abgewiesen werden. Würde der Senat tatsächlich einen zusätzlichen Gutachter bestellen wollen, hätte es dies doch längst getan.
Hat die Polizei geschlafen?
Indessen sorgt die „Mission Fingerabdruck“ für Kopfschütteln. Wie berichtet wollte die Polizei den Bawag-Angeklagten am Montag im Gerichtssaal die Fingerabdrücke abnehmen. Vier der neun Angeklagten (Zwettler, Nakowitz, Kreuch, Reiter) ließen das nicht zu, da ihnen kein diesbezüglicher Bescheid vorgelegt wurde. Warum will man nach acht Monaten Prozess Fingerabdrücke? Entweder die Polizei hat das bisher verschlafen. Oder man will die Fingerabdrücke mit jenen vergleichen, die man beim Auffinden der Bawag-Akten im Keller von Flöttl senior gefunden hat.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2008)