1001 Fragen im Bawag-Prozess: Wo, bitte, ist der Notausgang?

(c) Die Presse (FABRY Clemens)
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Tag 81. Wo liegen die Grenzen des Fragerechts der Verteidigung im Strafprozess? Flöttl machte Verluste.

WIEN. Die Verteidigung des Bawag-Prozesses, allen voran die Anwälte von Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner und Ex-Bankenprüfer Robert Reiter, sind dabei neue Maßstäbe in Sachen „Fragen an den Gutachter“ zu setzen. Nachdem allein Elsner-Anwalt Wolfgang Schubert 1000 Fragen angekündigt hat – und wild entschlossen ist, diese auch zu stellen, erhebt sich freilich eine 1001. Frage: Wo liegen die Grenzen des Fragerechts der Verteidigung im Strafprozess?

„Das Gericht darf einzelne Fragen zurückweisen, etwa wenn diese nur der Verzögerung dienen“, erklärt am Dienstag Höchstrichter Michael Danek auf „Presse“-Anfrage. Allerdings müsse jede einzelne Frage auf Zulässigkeit geprüft werden. Es gehe nicht an, dass ein ganzer Fragenkatalog ungeprüft zurückgewiesen wird, oder dass man der Verteidigung zeitliche Fristen auferlege.

Von besagter Möglichkeit, einzelne Fragen abzuweisen, macht der Bawag-Schöffensenat (Vorsitz: Claudia Bandion-Ortner) ohnedies reichlich Gebrauch. Andererseits will der Senat den Anwälten auch keinen Nichtigkeitsgrund frei Haus liefern; ein solcher würde eine Wiederholung des Prozesses erfordern. Dazu sagt Richter Danek, Hofrat am Obersten Gerichtshof: „Viele Vorsitzende lassen mehr Fragen zu, als sie müssten, um eine Nichtigkeit zu verhindern.“ Das Fragen könne auch mit dem Stellen von Beweisanträgen verglichen werden: „Man kann Beweisanträge bis zum Sankt Nimmerleinstag stellen. Das ist das Problem der Strafprozessordnung.“ Selbst wenn Beweisanträge abgewiesen werden, tritt eine Verzögerung ein, zumal jeder Antrag geprüft werden muss.

Flöttl erlitt Verluste

Fazit: Es gibt keine prozessuale Möglichkeit, exzessives Fragen zu vermeiden, selbst dann nicht, wenn 10.000 Fragen gestellt werden sollten. Danek: „Die Strafprozessordnung ist nicht für Großverfahren gebaut.“ Einziger Ausweg sei eine Gesetzesnovelle: „Wenn die Reform des Hauptverfahrens in Angriff genommen wird, sollte man auch Spezialbestimmungen zum Fragerecht schaffen.“

Die Verteidiger Schubert (für Elsner), Thomas Kralik und Christoph Herbst (für Reiter) betonen, dass es unabdingbar sei, so viele Fragen zu stellen. Das Gutachten des Wirtschaftsprüfers Fritz Kleiner (es belastet Elsner und Reiter) sei falsch. Die vielen Fragen seien die einzige Möglichkeit, die Expertise zu erschüttern.

Indessen gibt Wolfgang Flöttl am Dienstag (Tag 81) an, er habe einen gehörigen Verlust erlitten, nachdem er 1991 der Bawag notleidende Russland-Forderungen abgekauft und dann Bawag-Kredite aufgenommen hatte. Der Gutachter berechnet diesen Verlust mit 810 Mio. S (60Mio.€). Flöttl: „Das kann von der Größenordnung her stimmen.“

WAS SONST GESCHAH

„Die Presse“ hatte mit ihm, wie berichtet, das Thema „Keller-Akten“ besprochen – dem Gericht steht er nicht zur Verfügung: Die Rede ist von Ex-Bawag-Chef Walter Flöttl (84). In seinem Keller hatten sich Briefe gefunden, die auf SP-Finanzierung durch die Bawag hindeuten. Da sein Sohn Wolfgang angeklagt sei, wolle er sich einer Aussage entschlagen, ließ Flöttl sen. den Senat am Dienstag wissen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.03.2008)


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