„Lückenhafte Datentrümmer“ im Terror-Prozess.
WIEN. Die Standort-Feststellung von Handy- und Internet-Nutzern ist bereits rechtlich geregelt – an der Online-Überwachung (Ausforschung von PC- und Internet-Aktivitäten von Verdächtigen) wird noch legistisch gearbeitet. Ein diesbezügliches Gesetz soll im Herbst beschlossen werden. Der Wiener Terror-Prozess gegen Mohamed Mahmoud (22) und Mona S. (21) lieferte einen Vorgeschmack auf künftige Ermittlungsmethoden.
Das Paar hatte radikal-islamistische Propaganda ins Internet gestellt. Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BVT) und der Sondereinheit Observation hatten, wie berichtet, den PC der beiden (der Mann erhielt in erster Instanz vier Jahre, die Frau 22 Monate Haft) „ausspioniert“. An der Art und Weise dieser Methode sowie an der mangelnden Aufarbeitung des Materials im Prozess übt die „Arge Daten“ heftige Kritik.
Der Obmann der Datenschützer, Hans Zeger, hatte bereits am Rande der Verhandlung Mängel am Vorgehen der Beamten angeprangert. So sei offenbar keine technische Maßnahme ergriffen worden, mit der der Zugriff auf gespeicherte Daten der Verdächtigen unterbunden wurde. Derzeit ist lediglich die Überwachung der Telekommunikation, Mailen, Chatten etc., erlaubt, nicht aber der Zugriff auf gespeicherte Daten.
Nun hat Zeger einen Artikel ins Internet gestellt (www.argedaten.at), in dem er seine Kritik noch verschärft. Die Ermittler hätten „bloß lückenhafte Datentrümmer zusammengetragen, die (...) einer nüchternen Beurteilung nicht standhalten.“
Abgeleitet aus der Vorgangsweise der Ermittler lasse sich übrigens auch sagen, dass es nur „rund vier Stunden Installationsaufwand und Zusatzkosten von unter hundert Euro“ bedürfe, um einen Computer „BVT-sicher“ zu machen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.03.2008)